Pressemitteilung Nr. 48/2021, 15.02.2021

Sechste Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg: Lockdown bis 7. März verlängert

Grundschulen starten ab 22. Februar mit Wechselunterricht  – Friseure ab 1. März wieder geöffnet

Mit dem 15. Februar 2021 tritt die Sechste Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburgs in Kraft. Trotz des sinkenden Infektionsgeschehens sollen auch in den nächsten Wochen die Kontaktbeschränkungen im öffentlichen und privaten Leben beibehalten werden. Der Grund: Mehrere nach derzeitigen wissenschaftlichen Erkenntnissen ansteckendere Varianten des SARS-COV-2-Virus breiten sich in Deutschland aus. Zudem hat sich die Anzahl der täglichen Neuinfektionen zwar verringert – liegt jedoch weiterhin über dem Schwellenwert, der den Gesundheitsämtern die vollumfängliche Kontaktverfolgung ermöglicht.
 
Die Maßnahmen des Lockdowns werden daher mit Anpassungen bis zum 7. März 2021 verlängert: Gastronomie, weite Teile des Einzelhandels und Kultureinrichtungen bleiben geschlossen. Die jetzt gültigen Bestimmungen und Neuerungen für den Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa im Überblick:
 
NEU ist:
 
Schule und Kinderbetreuungseinrichtungen

  1. für alle Schülerinnen und Schüler, außer im Sportunterricht; Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 4 sind im Außenbereich von Schulen von der Tragepflicht ausgenommen,

  2. für alle Lehrkräfte und das sonstige Schulpersonal,

  3. für alle Besucherinnen und Besucher.

Friseure:

Tierparks, Wildgehege, Zoologische und Botanische Gärten 

 
Krankenhäuser, Reha-Kliniken, Pflegeheime und besondere Wohnformen

Weitere Maßnahmen der Landkreise und kreisfreien Städte

 
GEBLIEBEN ist:

Kontaktbeschränkung und private Zusammenkünfte

 
Tragen medizinischer Masken

 
Link zur Sechsten Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg mit den vollständigen Bestimmungen: https://bravors.brandenburg.de/verordnungen/6__sars_cov_2_eindv

 


Pressestelle Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa
Seite zurück