Pressemitteilung Nr. 110/2021, 19.04.2021

Coronavirus: Schärfere Notbremse gilt in Brandenburg ab Montag – Kabinett beschließt Änderung der SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung

Angesichts des deutlichen Anstiegs der Corona-Infektionszahlen und der zunehmenden Belastung des Gesundheitssystems hat das Kabinett in einer Sondersitzung am heutigen Samstag Verschärfungen der SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung beschlossen. So gilt ab Montag (19. April 2021) in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer 7-Tages-Inzidenz von 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen eine nächtliche Ausgangsbeschränkung in der Zeit von 22 bis 5 Uhr. Sobald ab dem 18. April in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt die 7-Tages-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 200 liegt, schließen dort Kitas, und Grundschulen gehen in Distanzunterricht; eine umfassende Notbetreuung wird gewährleistet. Zugleich hat das Kabinett beschlossen, dass vollständig Geimpfte ab dem 14. Tag nach der letzten Impfung negativ getesteten Personen gleichgestellt werden. Die geänderte Verordnung soll am Sonntag verkündet und am Montag in Kraft treten. Sie gilt bis einschließlich 3. Mai 2021.
Ministerpräsident Dietmar Woidke: „Wir sind in einer der schwierigsten Situationen der Pandemie. Auch wenn es einzelne Tage mit fallenden Werten gibt: Die Inzidenzen steigen deutlich. Heute sind es 141,3, vor 10 Tagen waren es 109,1. Was mich aber besonders besorgt: Die Situation auf den Intensivstationen wird immer dramatischer. Deshalb handelt Brandenburg jetzt. Jeder Tag zählt. Wir können und wollen nicht warten, bis es eine bundesgesetzliche Regelung gibt. Der Druck durch die Pandemie steigt, aber zugleich nähern wir uns dem rettenden Ufer. Es kann aber nur erreicht werden durch noch mehr Geschwindigkeit beim Impfen. Wir brauchen zuverlässige Lieferungen und mehr Impfstoff. Deshalb habe ich Bundeskanzlerin Angela Merkel erneut aufgefordert zu einem Bund-Länder Impfgipfel.“
Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher: „Die Lage ist ernst. Die Infektionszahlen sind zu hoch. Die dritte Welle ist geprägt von der rasanten Ausbreitung der Virus-Mutationen. Sie sind ansteckender. Mittlerweile weisen in Deutschland rund 90 Prozent der positiven PCR-Tests die britische Mutante B.1.1.7 auf. Die COVID-19-Patienten, die stationär versorgt werden müssen, werden jünger. Und sie müssen länger intensivmedizinisch behandelt werden. Erste Krankenhäuser sehen sich an der Obergrenze des medizinisch Verantwortbaren. Jeder weitere Tag, den wir auf die angekündigte schärfere Bundes-Notbremse warten würden, kann zu einer Überlastung der Krankenhäuser führen. Das müssen wir unbedingt verhindern. Wir brauchen jetzt konsequente Maßnahmen, um den Anstieg der Infektionszahlen zeitnah bremsen zu können. Wir dürfen nicht in eine kritische Situation geraten, in der die Krankenhausbeschäftigten ans Limit kommen. Entscheidend für einen schnellen Erfolg ist, dass alle Brandenburgerinnen und Brandenburg jetzt noch einmal entschlossen die Corona-Regeln einhalten. Abstand halten, Kontakte reduzieren, regelmäßig lüften, Hände waschen und Maske tragen. Darauf kommt es jetzt an.“
Innenminister Michael Stübgen: „Die dritte Welle der Corona-Infektionen rollt mit großem Schwung durchs Land. Wir müssen deswegen erneut die Bremse stärker anziehen. Wir lassen uns dabei nicht nur von Inzidenzzahlen leiten, sondern betrachten besonders die Entwicklungen in den Krankenhäusern mit großer Sorge. Die Mediziner mahnen uns zu konsequenten Entscheidungen und das kann nicht ignoriert werden. Die Maßnahmen sind hart und wir müssen Tag für Tag bewerten, wie wirksam die schweren Einschnitte in die Freiheitsrechte der Bevölkerung zum Schutz der Gesundheit beitragen. Mein Hauptaugenmerk gilt weiter dem Impfen. Nur mit Impfstoff kommen wir aus der Krise. Fast eine halbe Millionen Brandenburgerinnen und Brandenburger hat mittlerweile mindestens eine Erstimpfung bekommen. Wir könnten noch viel mehr und schneller impfen. Ich erwarte, dass der Bund dafür endlich verlässliche und ausreichende Impfstofflieferungen organisiert.“
Die wichtigsten Änderungen der Corona-Verordnung sind:
Versammlungen unter freiem Himmel sind weiterhin ausschließlich ortsfest und mit höchstens 500 Teilnehmenden zulässig (Abstandsgebot, Steuerung und Beschränkung des Zutritts und Aufenthalts, Maskenpflicht). Neu: Sobald in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt die 7-Tages-Inzidenz über 100 liegt, sind Versammlungen nur noch mit höchstens 100 Teilnehmenden zulässig. Wie bisher gilt: In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer 7-Tages-Inzidenz von über 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner*innen sind Demonstrationen grundsätzlich untersagt. Im Einzelfall können weiterhin Ausnahmen erteilt werden, wenn dies aus infektionsschutzrechtlicher Sicht vertretbar ist.
Landkreise und kreisfreien Städte sollen nach Paragraph 26 der Eindämmungsverordnung weitere Schutzmaßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz des Bundes ergreifen, wenn das aufgrund eines regionalen oder lokalen Infektionsgeschehens notwendig ist. Neu an dieser Stelle in der Verordnung: Dies kommt insbesondere bei einer kritischen Auslastung der intensivmedizinischen Krankenhauskapazitäten in Betracht.
Notbremse ab einer 7-Tages-Inzidenz von über 100: Sobald in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt die 7-Tages-Inzidenz für mindestens drei Tage ununterbrochen über dem Wert von 100 liegt, hat die zuständige Behörde die Überschreitung öffentlich bekanntzugeben. Ab dem Tag nach der Bekanntgabe gelten dort für die Dauer von mindestens 14 Tagen folgende Maßnahmen:

Ab einer 7-Tages-Inzidenz von über 200 gilt: Sobald ab dem 18. April 2021 in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt die 7-Tages-Inzidenz für mindestens drei Tage ununterbrochen über dem Wert von 200 liegt, hat die zuständige Behörde die Überschreitung öffentlich bekanntzugeben. Ab dem Tag nach der Bekanntgabe ist dort für die Dauer von mindestens 14 Tagen der Präsenzunterricht für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 6 in der Primarstufe sowie der Betrieb von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegeeinrichtungen untersagt. In diesem Fall ist eine Notbetreuung einzurichten.
Wichtig – davon unberührt bleibt weiter: Der Präsenzunterricht für Schülerinnen und Schüler in Abschlussklassen, im letzten Ausbildungsjahr des jeweiligen beruflichen Bildungsgangs, in Förderschulen mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „geistige Entwicklung“, die Durchführung von Prüfungen sowie die Abnahme von Prüfungsleistungen, insbesondere nach der Handwerksordnung und dem Berufsbildungsgesetz in den Räumen der Oberstufenzentren, sowie schulische Testverfahren.
Neu: Die Hort-Notbetreuung wird ausgeweitet für Kinder der Jahrgangsstufen 1 bis 6 (bisher: Jahrgangsstufen 1 bis 4).
Einen Anspruch auf eine Notbetreuung (Kitas und Horte) haben: Kritische Infrastrukturbereiche sind: Keinen Anspruch auf Notbetreuung haben präsenzpflichtige Kinder, die nicht am Präsenzunterricht teilnehmen.
Vollständig Geimpfte brauchen keinen negativen Testnachweis: Personen, die eine für den vollständigen Impfschutz nötige mindestens 14 Tage zurückliegende Impfung gegen das SARS-CoV-2-Virus erhalten haben, eine entsprechende Impfdokumentation vorlegen können und keine Symptome einer COVID-19-Erkrankungen aufweisen, können Angebote, die bisher nur mit einem negativen Testergebnis genutzt werden dürfen, ohne Vorlage eines Testergebnisses nutzen. Dies gilt auch für Berufsausübungen, für die negative Tests vorgeschrieben sind, z. B. in Schulen und Kitas.
Woidke dazu: „Es geht nicht um Privilegien, sondern schlicht um eine berechtigte rechtliche Gleichstellung. Dafür habe ich mich immer eingesetzt. Zugleich schaffen wir damit eine erhebliche Entlastung zum Beispiel an Kitas und Schulen, da das vollständig geimpfte Personal keine Tests mehr machen muss.“
Aktuelle Corona-Lage
Die zweite Welle endete in der ersten Märzhälfte auf einem hohen Niveau: Am 10. März 2021 betrug die landesweite 7-Tages-Inzidenz 60,6. Dieser Wert hat sich mehr als verdoppelt. Heute beträgt die die landesweite 7-Tages-Inzidenz 141,3 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner.
In 14 Landkreisen und kreisfreien Städten liegt die 7-Tages-Inzidenz über der 100er Marke, und in Spree-Neiße über der 200er Marke.
 
Koordinierungsstelle Krisenmanagement Land Brandenburg


Pressestelle Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa
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