Pressemitteilung Nr. 240/2021, 16.09.2021

Spenden für die Flutopfer im Rhein-Erft-Kreis

Spree-Neiße leistet finanzielle Unterstützung nach Überschwemmungen
 

Auf die starken Regenfälle im Juli folgten im Westen Deutschlands verheerende Überflutungen, die mehr als 150 Menschenleben forderten und zahlreichen Anwohnerinnen und Anwohnern ihr Hab und Gut nahmen.

Um den Menschen im betroffenen Gebiet beim Wiederaufbau zu helfen, unterstützte der Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa vor Ort mit insgesamt 24 entsandten Kameradinnen und Kameraden. Aufgaben der Helfer waren u.a. die Versorgung der Einwohnerinnen und Einwohner, die Befreiung der Wege von Schlamm oder die Aufrechterhaltung der Notstromversorgung für die Verbraucher. Weitere Hilfestellung erfolgte über bereitgestellte Einsatzmittel, darunter Mannschaftswagen oder Löschfahrzeuge.

„Jetzt möchten wir aus Spree-Neiße konkrete Projekte zu Aufbauarbeiten im Überschwemmungsgebiet unterstützen und arbeiten dafür mit dem Rhein-Erft-Kreis zusammen“, sagt Spree-Neiße-Landrat Harald Altekrüger. „Denn nach dem Rückzug der Wassermassen zeigt sich im Westen von Nordrhein-Westfalens ein Bild der Verwüstung: Die Hochwasserschäden betragen rund 122 Millionen Euro. Besonders groß sind die Schäden in der Stadt Erftstadt, weil viele öffentliche Gebäude zum Teil stark zerstört wurden“, führt der Landrat aus.

Von den Fluten in Mitleidenschaft gezogen wurden beispielsweise Schulen, Krankenhäuser, die Feuerwehrwache und die Blessemer Burg. Zudem blieben enorme Schäden an privatem Eigentum nicht aus, sodass u.a. acht Wohnhäuser nicht mehr aufgebaut werden können.

Erste finanzielle Hilfe erreichte den Rhein-Erft-Kreis bereits: Mehr als 2,3 Millionen Euro sind auf dem eingerichteten Spendenkonto eingegangen, die unmittelbar an die Stadt Erftstadt weitergereicht wurden, um Teile der öffentlichen Infrastruktur wiederherzustellen.

Spenden an den Rhein-Erft-Kreis können weiterhin an folgendes Spendenkonto erfolgen:

Rhein-Erft-Kreis
IBAN: DE60 3705 0299 0142 3067 72
BIC: COKSDE33
Verwendungszweck: Hochwasserhilfe
Kreissparkasse Köln

Eine steuerliche Geltendmachung von Spenden für die Hochwasserhilfe ist mit Vorlage des Einzahlbelegs beim Finanzamt möglich. Eine Spendenquittung ist damit nicht notwendig.


Pressestelle Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa
Seite zurück