Pressemitteilung Nr. 257/2021, 05.10.2021

Kabinett beschließt Verlängerung der Dritten SARS-CoV-2-Umgangsverordnung bis 9. November – Inzidenzschwellenwert für Testpflicht von 20 auf 35 erhöht

Die Dritte Verordnung über den Umgang mit dem SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 in Brandenburg (Dritte SARS-CoV-2-Umgangsverordnung) wird mit wenigen Änderungen um vier Wochen bis 9. November 2021 verlängert. Das hat das Kabinett heute beschlossen. Die Änderungsverordnung tritt am 13. Oktober 2021 in Kraft. Die Dritte SARS-CoV-2-Umgangsverordnung gilt seit 16. September 2021 und war zunächst bis 13. Oktober befristet.
 
Ministerpräsident Dietmar Woidke: „Die Daten zeigen, dass Brandenburg in den letzten Monaten gut durch die Pandemie gekommen ist. Mein Dank an alle, die dazu beigetragen haben. Wir wollen jetzt auch weiter gut durch die bevorstehende kältere Jahreszeit kommen. Deswegen gilt: Wer noch nicht geimpft ist, sollte das jetzt dringend nachholen, denn im Herbst steigt die Gefahr einer Infektion erheblich. Und die Daten aus unseren Krankenhäusern zeigen: Fast nur Ungeimpfte müssen stationär aufgenommen werden. Hier kämpfen Ärzte und Pfleger um Gesundheit und Leben jener, die bisher nicht bereit waren, sich impfen zu lassen.“
 
Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher: „Unsere Corona-Umgangsverordnung hat sich in der Praxis bewährt. Die heute beschlossenen Anpassungen und Erleichterungen sind aus infektiologischer Sicht angesichts der aktuellen Lage vertretbar. Wir müssen aber mit einem Anstieg der Infektionszahlen im Herbst und Winter rechnen. Ein Grund dafür ist die immer noch große Zahl ungeimpfter Personen. Außerdem stehen die Herbstferien an, die Reisezeit beginnt wieder, und damit steigt auch das Infektionsrisiko. In der kalten Jahreszeit halten wir uns wieder häufiger in geschlossenen Räumen auf, wo die Ansteckungsgefahr größer ist. Deshalb ist es wichtig, dass alle weiter auf die Abstands- und Hygieneregeln achten und überall dort, wo viele Menschen zusammenkommen, eine Maske tragen.“
 
Die aktualisierte Dritte SARS-CoV-2-Umgangsverordnung sieht folgende Anpassungen vor, die ab dem 13. Oktober 2021 gelten:
 
Aktuelle Corona-Lage: Die landesweite Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz liegt bei 0,71 (vor drei Wochen: 0,75). Aktuell befinden sich 23 Personen in intensivmedizinischer Behandlung (vor drei Wochen: 16). Damit sind 2,2 Prozent der verfügbaren Intensivbetten mit COVID-19-Patienten belegt (vor drei Wochen: 1,5 Prozent). Die Sieben-Tage-Inzidenz liegt heute landesweit bei 40,3 (vor drei Wochen: 42,6). Im gleichen Zeitraum stieg die Zahl der Personen, die wegen einer COVID-19-Erkrankung in einem Krankhaus behandelt werden, von 57 auf 67.
 
Die Brandenburger Bevölkerung ist noch nicht in ausreichendem Maße durch eine Corona-Schutzimpfung immunisiert: Erst 58,7 Prozent haben einen vollständigen Impfschutz, obwohl genügend Impfstoff bereitsteht, so dass alle im Alter über zwölf Jahren ihr Impfangebot wahrnehmen könnten.
 
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