Pressemitteilung Nr. 67/2022, 16.03.2022

Nutzung der Meldeplattform zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht für Einrichtungen und Unternehmen über die Landkreisseite noch nicht möglich

Meldemöglichkeit per Brief oder Fax ans Gesundheitsamt
 

Nach Paragraph 20a des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) müssen Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen Beschäftigte, die nicht gegen COVID-19 vollständig geimpft oder nachweislich genesen sind oder aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können, ab dem 16. März 2022 den Gesundheitsämtern melden.
 
Die Meldung ist elektronisch über ein Portal einzureichen, welches zentral vom Land Brandenburg beauftragt wurde. Aus technischen Gründen konnte die Einbindung des Portals auf der Internetseite des Landkreises Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa noch nicht erfolgen.
 
Bis zur Bereitstellung des „Meldeportal § 20a IfSG“ können die Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen im Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa vorab der Meldung über das Portal zur Fristwahrung folgende Möglichkeiten der Meldung ans Gesundheitsamt nutzen:
 
per Fax: 03562 986- 15388
 
auf dem Postweg:
Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa
Fachbereich Gesundheit
Heinrich-Heine-Straße 1
03149 Forst (Lausitz)
 
Gemäß der vom Landkreis erlassenen Allgemeinverfügung vom 15.03.2022 zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht endet die Frist zur Einreichung der Meldungen für Einrichtungen und Unternehmen im Spree-Neiße-Kreis am 30. März 2022.


Pressestelle Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa
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