Pressemitteilung Nr. 85/2022, 01.04.2022

Maskenpflicht und Abstandsregeln im Kreishaus

Maßnahmen zum Infektionsschutz über den 3. April 2022 hinaus

Im Rahmen der neuen SARS-CoV-2-Verordnung des Landes Brandenburg werden ab dem 3. April 2022 nur noch befristete Basismaßnahmen zum Infektionsschutz umgesetzt.
Zur Gewährleistung des Infektionsschutzes sind Besucherinnen und Besucher der Standorte des Landkreises Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa weiterhin verpflichtet, eine medizinische Maske während ihres Aufenthaltes in den Innenräumen der Kreisverwaltung zu tragen. Diese Maßnahme soll den Besuchenden und den Mitarbeitern der Verwaltung als Schutz vor einer Ansteckung dienen.

Ausgenommen von dieser Pflicht sind Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können und dafür ein ärztliches Attest vorlegen können.
„Über die Lockerungen in vielen Lebensreichen freue auch ich mich sehr, doch möchte ich die Bürgerinnen und Bürger weiterhin um verantwortungsvolles Handeln und das Einhalten der Hygieneregeln bitten“, sagt Landrat Harald Altekrüger.

Und weiter: „Auch unsere Mitarbeitenden sind bei Kontakt mit Kolleginnen und Kollegen oder Bürgerinnen und Bürgern über den 3. April hinaus zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes und zur Einhaltung der Abstands- Lüftungs- und Hygieneregeln aufgefordert. Nur so kann das Infektionsrisiko möglichst gering gehalten werden.“


Pressestelle Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa
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