Pressemitteilung Nr. 26/2026, 26.01.2026

Information zur Änderung der Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen für Unterkunft und Verpflegung bei notwendiger auswärtiger Unterkunft

Am 19. August 2025 wurde die Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen an Schülerinnen und Schüler mit einem Berufsausbildungsvertrag nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung zu den Kosten für Unterkunft und Verpflegung bei notwendiger auswärtiger Unterkunft (RL-Unterkunft-Verpflegung – RL-UV) vom 19. August 2025 seitens des Ministeriums für Jugend, Bildung und Sport (MBJS) des Landes Brandenburg geändert.

Diese Änderungen sind ab dem 01. August 2025 in Kraft getreten. Die Richtlinie ist unter folgendem Link zu finden: https://mbjs.brandenburg.de/bildung/berufliche-bildung/zuschuesse-und-unterstuetzung.html.

Obwohl die offizielle Bekanntmachung der neuen Richtlinie durch das Ministerium erfolgt ist, werden die wichtigsten Änderungen noch einmal wie folgt zusammengefasst:

Das neue Antragsformular inklusive einer Ausfüllhilfe finden Sie ebenfalls auf der Internetseite des Ministeriums für Jugend, Bildung und Sport (MBJS). Alle Antragstellenden werden darum gebeten, ab sofort ausschließlich noch dieses Formular einzureichen.

Hinweis: Sollten bereits ein Antrag für das 1. Schulhalbjahr 2025/2026 eingereicht worden sein, behält die Anlage A – Bestätigung der Berufsschule – ihre Gültigkeit, weil diese nicht geändert wurde. Der Antrag ist jedoch neu einzureichen.
 
 
 

Pressestelle Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa

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