Pressemitteilung Nr. 93/2026, 09.04.2026

Nutzung Digitaler Fahrzeugschein mit Nutzung QR-Code

Eine Information der Kfz-Zulassungsbehörde des Landkreises Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa

Der Digitale Fahrzeugschein (DFZ) ist eine digitale Version der papiergebundenen Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I, Fahrzeugschein), die über die i-Kfz-App des Kraftfahrtbundesamtes (KBA) auf dem Smartphone genutzt werden kann. Diese App ermöglicht es Fahrzeughaltenden, alle im Besitz befindlichen ZB I jederzeit und überall einzusehen und zu verwalten. Der DFZ ermöglicht eine einfache und übersichtliche Darstellung der Fahrzeugdaten, die jederzeit abgerufen werden können.

Handhabung in der Zulassungsbehörde:

Die Daten der ZB I können durch Authentifizierung des Fahrzeughaltenden über die Online-Ausweisfunktion (eID) erfolgen. Alternativ ist die Beantragung des DFZ online im Zulassungsprozess über die i-Kfz-Portale oder über die Großkundenschnittstelle des Kraftfahrtbundesamtes sowie vor Ort in der Zulassungsbehörde des Landkreises Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa möglich. Dies betrifft sowohl natürliche als auch juristische Personen. Dem Fahrzeughaltenden wird hierbei ein QR-Code oder ein Link zur Verfügung gestellt, der die Übertragung der Daten der ZB I in die i-Kfz-App ermöglicht. Der QR-Code selbst enthält keine personenbezogenen Daten. Die fahrzeughaltende Person kann den DFZ aus der i-Kfz-App heraus an Dritte befristet oder unbefristet weitergeben.

Die Bürgerinnen und Bürgern werden während des Zulassungsvorganges hinsichtlich der Bereitstellung des QR-Codes vor Ort gefragt und können dann zustimmen oder ablehnen. Der QR-Code ist für zehn Tage gültig. Sollte ein Kraftfahrzeug bereits zugelassen sein und nunmehr der Wunsch der Bereitstellung des QR-Codes geäußert werden, ist eine Terminbuchung auf der Homepage des Landkreises notwendig. Hierzu ist folgender Link zu nutzen: https://kfztermine.lkspn.de/tnv/?START_OFFICE=kfz und das Anliegen „Ausstellung eines QR-Codes für den digitalen Fahrzeugschein“ auszuwählen.

Weitere Hinweise:

Es ist zu beachten, dass der QR-Code nur für die den Zulassungsbereich Spree-Neiße erstellt werden kann. Eine Ausstellung des QR-Codes im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit ist nicht möglich.

Die i-Kfz-App ist auf einzelnen Smartphones (u. a. Xiaomi, Huawei etc.) gegenwärtig nicht kompatibel, somit kann diese nicht genutzt werden.

Es erfolgt seitens der Kfz-Zulassungsbehörde Spree-Neiße der Ausdruck des benötigten QR-Codes für das Kraftfahrzeug. Die Registrierung hat eigenständig zu erfolgen.

Benötigte Technik:

•         Smartphone mindestens ab Version Android 12 oder iOS 12
•         installierte i-Kfz-App des Kraftfahrtbundesamtes (KBA) – aktuelle Version

Benötigte Unterlagen:

•         Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
•         gültiger Personalausweis oder Reisepass
•         bei Firmen: Personalausweis der Geschäftsführung und Vollmacht und Personalausweis der bevollmächtigten Person

Rechtlichen Betrachtung des DFZ:

Die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Gültigkeit des DFZ sind in der Zweiten Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (2. FZV-Ausnahmeverordnung - 2. FZVAusnV) geregelt. Damit erfüllt der DFZ die Mitführungspflicht der ZB I gemäß § 13 Abs. 6 FZV in Deutschland. Im Ausland ist weiterhin die papiergebundene Form gemäß EU-Richtlinie 1999/37/EG mitzuführen. Die Papierform ist auch bei der HU/AU mitzuführen.
Der DFZ hat außerhalb Deutschlands keine Gültigkeit!

Sonstiges:

Der DFZ wird kontinuierlich mit dem Zentralen Fahrzeugregister synchronisiert. Bei Änderungen, z. B. Wegfall des Versicherungsschutzes, wird dies in der App kenntlich gemacht. Genauso werden Nutzende darüber informiert, dass eine Hauptuntersuchung durchgeführt werden muss.

Der digitale Fahrzeugschein wird automatisch deaktiviert, sobald das Fahrzeug in der Zulassungsbehörde, i-Kfz-Portal oder Großkundenschnittstelle (GKS) ab- oder umgemeldet wird. Der Verkauf allein führt nicht zur Löschung des DFZ, dies muss durch die bisherige Halterin bzw. den bisherigen Halter eigenständig in der i-Kfz-App erfolgen. Wird der DFZ nicht manuell gelöscht, wird er nach der Neuzulassung des Fahrzeugs als ungültig angezeigt.
 
 

Pressestelle Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa

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