Pressemitteilung Nr. 173/2026, 24.06.2026
Nächtlicher Betrieb von Rasenmährobotern ist eine tödliche Gefahr für Igel
Information der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa
Immer mehr Menschen vertrauen auf den zeitsparenden Einsatz eines Rasenmähroboters. Um während der Tagesstunden den eigenen Garten für Freizeit und Erholung nutzen zu können, werden die autonomen Geräte häufig in den Abend- und Nachtstunden betrieben.
Dieser Zeitraum stellt zugleich die Hauptaktivitätszeit vieler wildlebender Tiere dar. Insbesondere für unsere heimischen Igel ist das Aufeinandertreffen mit Rasenmährobotern eine große Gefahr. Da die Tiere ihrem natürlichen Schutzreflex folgend nicht flüchten, sondern sich zusammenrollen, kollidieren diese häufig mit Rasenmährobotern. Da bisher nur wenige Modelle über eine intelligente Erkennung von Hindernissen verfügen, werden die zusammengerollten Tiere häufig nicht erkannt und überfahren.
Die Folge sind schwere Schnittverletzungen, die Amputation von Gliedmaßen bis hin zum direkten Tod. Nicht getötete Tiere erleiden durch nachfolgende Infektionen oder die Unfähigkeit Nahrung aufzunehmen oft einen qualvollen Tod.
Der Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa bittet alle Bürgerinnen und Bürger bei der Anschaffung und beim Einsatz der Gartenhelfer an unsere bedrohten Igel zu denken. Es wird eindringlich darum gebeten die Betriebszeit eines Mähroboters auf die Tagesstunden zu legen, in denen keine Gartennutzung durch den Menschen stattfindet. Auf den Betrieb der Mähroboter sollte in der Dämmerung und Nacht verzichtet werden, um eine mögliche Verletzung der Tiere auszuschließen. Auch eine naturnahe Gartengestaltung mit vielen Rückzugsmöglichkeiten, einem ausreichenden, artgerechten Nahrungsangebot und wenig- bis unbewirtschafteten Bereichen ist geeignet, unseren stacheligen Mitbewohnern und vielen anderen Tierarten einen ansprechenden Lebensraum zu bieten und qualvolle Leiden zu verhindern.
Beratung zu den Lebensraumansprüchen der Tiere bieten die Natur- und Tierschutzverbände (z.B. www.tierzentrum-leuthen.de). Wer verletzte Tiere auffindet, wird gebeten, diese nach Rücksprache einer fachkundigen Person zur Pflege zu übergeben.
Bei der Kontaktaufnahme ist die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises unter Tel. 03562 986-17001 oder per E-Mail umweltamt@lkspn.de gern behilflich.
Es wird darauf hingewiesen, dass Igel in der Bundesrepublik Deutschland besonders geschützt sind und nach § 44 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz nicht verletzt oder getötet werden dürfen. Zuwiderhandlungen können als Ordnungswidrigkeit mit einer hohen Geldbuße geahndet werden. Im Fall der vorsätzlichen Zuwiderhandlung sind mithin sogar Straftatbestände erfüllt.
Bitte helfen Sie mit, unsere heimische Fauna zu schützen, denn Artenschutz ist eine Gesellschaftsaufgabe.
Pressestelle Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa
Weitere Informationen
Quelle: Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz
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