Auftraggeber

Landkreis Spree-Neiße
FB Bau und Planung, SG Hochbau
Heinrich-Heine-Straße 1
03149 Forst (Lausitz)

Interessensbekundungen sind per Mail an Frau Blaskow zu richten: v.blaskow-rechtsamt@lkspn.de

Vergabeverfahren

Direktvergabe

Auftragsgegenstand

Zukunftscampus "Spree-Neiße" Forst - Voruntersuchungen - Schadstoffgutachten

Ausführungsort

Heinrich-Heine-Straße, 03149 Forst (Lausitz)

Art und voraussichtlicher Umfang der Leistung

Der Landkreis Spree-Neiße plant die Erweiterung sowie Erneuerung des Oberstufenzentrums Spree-Neiße zum Zukunftscampus Spree-Neiße, um eine zukunftsfähige Berufsausbildung im technischen Bereich zu entwickeln. Die Schule arbeitet eng mit regionalen Unternehmen und Kammern zusammen, fördert die Doppelqualifikation mit Fachhochschulreife und ist Teil einer bundesweiten Bildungsinitiative. Sie befindet sich auf dem Gelände der ehemaligen Ingenieurschule für Textiltechnik und sichert durch ihre Bildungsgänge und die Zusammenarbeit mit anderen Oberstufenzentren die berufliche Qualifikation in der Region. 
Kernmaßnahmen für den Zukunftscampus Spree-Neiße sind die Sanierung und Modernisierung des Lehrgebäudekomplex des Oberstufenzentrums (Haus A, B, C sowie D) unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes, die Schaffung zeitgemäßer Schulungs-, Werkstatt- und Sozialräume für eine interaktive Wissensvermittlung mit attraktiven Lernbedingungen, der Neubau eines modernen Wohnheims mit 130 Plätzen sowie die Neugestaltung des Campus inkl. dazugehöriger Infrastruktur: das Umfeld des Oberstufenzentrums wird durch ein landschaftsarchitektonisches Konzept zu einem nachhaltigen, energieautarken Campus weiterentwickelt; dazu gehören ein PKW-Parkdeck für 150 Fahrzeuge sowie die Neuordnung der bestehenden Sportfreiflächen. 

Im Zuge der geplanten Sanierungs- und Umbaumaßnahmen für den Zukunftscampus Spree-Neiße ist die Erstellung eines qualifizierten Schadstoffgutachtens für die Bestandsgebäude der Teilobjekte A, B und C sowie für ausgewählte Bereiche von Haus D erforderlich. Die Bestandsbauten stammen aus mehreren Bauperioden, weisen unterschiedliche konstruktive Ausprägungen auf und sind teilweise denkmalgeschützt. Haus A besteht aus den historisch bedeutenden Altbauten A1 (Baujahr 1890/91) und A2 (Baujahr 1910/11); Haus B1 und B2 wurden 1911/12 errichtet, während die Hallenbauten B3 sowie C1–C3 in den Jahren 1931–1939 entstanden sind. Haus C4 wurde etwa 1982–1983 realisiert, und Haus D1 stammt aus der Bauperiode 1997–2001.
Für die anstehenden Modernisierungs-, Rückbau- und Umbauarbeiten ist eine eindeutige Klärung der vorhandenen Schadstoffsituation zwingend notwendig, um die technische Planung, die Arbeitssicherheit und die Entsorgungswege sicherzustellen. Das geforderte Gutachten bildet daher eine grundlegende Entscheidungs- und Planungsgrundlage für das Gesamtvorhaben.
Im Rahmen des Gutachtens sind sämtliche relevanten Baustoffe, Bauteilschichten und konstruktiven Elemente hinsichtlich möglicher Schadstoffbelastungen systematisch zu untersuchen. Der Untersuchungsumfang umfasst Haus A, Haus B, Haus C sowie den bis zum 4. Obergeschoss reichenden Bestandsbereich von Haus D.  Nicht Bestandteil des Schadstoffgutachtens sind die zum Campus gehörenden, jedoch ausdrücklich ausgenommenen Gebäude, nämlich die Sporthalle, das Wohnheim sowie das ehemalige Archivgebäude. 

Die Untersuchung erfolgt durch eine sachkundige Person und umfasst die vollständige Begehung aller zugänglichen Bereiche der oben genannten Gebäude sowie die Auswertung der bereitgestellten Bestandsunterlagen. Sie dient der Identifikation potenziell belasteter Bauteile und der Festlegung der erforderlichen Probenentnahmestellen. Je nach baulichem Aufbau sind sowohl oberflächennahe Bauteilschichten als auch tieferliegende Konstruktionen zu berücksichtigen, sodass Bauteilöffnungen, technische Eingriffe oder punktuelle Kernbohrungen erforderlich werden können. Die entnommenen Proben sind durch ein akkreditiertes Labor auf die für die Bauzeiten und die Bauweisen typischen Schadstoffgruppen zu untersuchen, darunter insbesondere Asbest, künstliche Mineralfasern, PCB, PAK, Schwermetalle sowie weitere relevante organische oder anorganische Stoffe. Die Laboranalysen dienen der eindeutigen Identifikation und Bewertung vorhandener Schadstoffe und sind Grundlage für das anschließend zu erstellende Schadstoffkataster. Dieses Kataster muss die festgestellten Belastungen vollständig, nachvollziehbar und lagegenau dokumentieren und soll zugleich eine Einschätzung der Gefährdungsrelevanz im Hinblick auf die geplanten Baumaßnahmen enthalten. 
Auf Basis der Untersuchungsergebnisse sind die erforderlichen Schutz-, Sanierungs- und Entsorgungsmaßnahmen abzuleiten. Hierzu gehören die Ermittlung und Klassifizierung der anfallenden Abfallmengen sowie Hinweise zu den notwendigen Sicherheitsmaßnahmen bei späteren Rückbau- und Sanierungsarbeiten. Die Ergebnisse sind in einem abschließenden, prüf- und vergabefähigen Bericht zusammenzustellen, der dem Auftraggeber als Grundlage für die weitere Planung und Ausschreibung dient. 

voraussichtlicher Zeitraum der Ausführung

ab April 2026

Bewerbungsfrist

30.03.2026

Eignungsnachweise

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