Veröffentlichung von Angaben zur Bekanntmachung der grundstücksverkehrsrechtlichen Verfahren

Auf dieser Seite werden folgende Angaben zu den grundstücksverkehrsrechtlichen Genehmigungsverfahren veröffentlicht, wenn eine erste Vorprüfung ergab, dass der Käufer von land- und forstwirtschaftlichen Flächen möglicherweise ein Nichtlandwirt sein könnte.

Es wird darauf hingewiesen, dass Landwirte, bzw. landwirtschaftliche Betriebe, die die kaufgegenständliche/-n Fläche/-n zur Eigenbewirtschaftung benötigen, ihr Erwerbsinteresse bis zur genannten Entscheidungsfrist schriftlich erklären können.

Die Angaben zu Flurstücken, Kaufpreis ggf. Pachtverhältnissen werden möglichen Erwerbsinteressenten erst nach Bekundung eines ernsthaften Interesses und nach einer Vorprüfung der Landwirteeigenschaft des Interessenten und der Geeignetheit der Flächen zur Eigenbewirtschaftung mitgeteilt.


Landwirtschaftliches Grundstück in der Gemarkung:

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