Fragen und Antworten zum Thema „Asylbewerber im Landkreis“

Im Land Brandenburg werden die Asylbewerber in der Zentralen Erstaufnahmeeinrichtung des Landes in Eisenhüttenstadt (Landkreis Oder–Spree) aufgenommen. In der Erstaufnahmeeinrichtung werden die Asylbewerber während der ersten Wochen des Asylverfahrens untergebracht. Das Asylverfahren selbst wird vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in Eisenhüttenstadt durchgeführt. Diejenigen, die gute Aussichten haben oder positiv beschieden sind, werden in Brandenburg auf die Landkreise und kreisfreien Städte verteilt. Die Verteilung erfolgt auf der Grundlage einer vorrangig die Einwohnerzahl berücksichtigenden Quote. Für die Verteilung auf die Kommunen ist die Zentrale Ausländerbehörde verantwortlich.
Der Landkreis Spree – Neiße hat aktuell eine Quote von 4,9 % aufzunehmen. Die zugewiesenen Personen werden in unserem Landkreis zunächst in einer zentralen Einrichtung (Gemeinschaftsunterkünfte, Notunterkünfte, Wohnverbünde) untergebracht. Nach dieser Phase des Ankommens sondieren die Sozialarbeiter des Kreissozialamtes und der Einrichtungen die Situation der angekommenen Menschen. Je nach persönlichen Voraussetzungen, wie Gesundheitszustand, kultureller Hintergrund, Familienstruktur oder rechtlichen Status kann dann eine selbstständige Suche oder Zuweisung in geeigneten Wohnraum im Landkreis erfolgen. Mit den Bürgermeistern und Amtsdirektoren ist dazu ein Verteilerschlüssel der Asylbewerber auf die jeweiligen Gebietskörperschaften (Stadt Forst, Stadt Guben, Stadt Spremberg, Stadt Drebkau, Stadt Welzow, Gemeinde Kolkwitz, Gemeinde Neuhausen/Spree, Gemeinde Schenkendöbern, Amt Burg (Spreewald), Amt Döbern-Land, Amt Peitz) vereinbart worden. Der Schlüssel wird analog der Verteilung durch das Land Brandenburg an die aktuellen Zahlen angepasst und in regelmäßigen Abständen veröffentlicht.

Asylbewerber in Brandenburg erhalten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Diese umfassen: Grundleistungen für den notwendigen Bedarf an Ernährung, Unterkunft, Kleidung, Gesundheits- und Körperpflege und Gebrauchs- und Verbrauchsgütern des Haushalts. Die Leistung wird als Geldleistung erbracht. Die Grundleistungen für Asylbewerber liegen geringfügig unter dem Niveau der Leistungen nach SGB II bzw. SGB XII.

Sozialarbeiter des Kreis-Sozialamtes und in den Einrichtungen sowie die Migrationsberatungsstellen beraten und betreuen die Asylbewerber bei allen Fragen des alltäglichen Lebens. Dazu gehören insbesondere: Beratung zu Fragen des Asylverfahrens und der Gesundheit, aber auch Beratung in den Bereichen der Sprachvermittlung und Integration auf dem Arbeitsmarkt. Wenn das Asylverfahren erfolgreich durchgeführt worden ist und die Menschen einen Aufenthalt erhalten haben, dann stehen den bleiberechtigten Zuwanderern die Angebote des Jugendmigrationsdienstes und der Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer im Landkreis zur Verfügung. Eine wegweisende Beratung, in Abstimmung mit den Fachdiensten, für die zugewanderten Menschen bietet auch die Integrationsbeauftragte des Landkreises in der Kreisverwaltung Forst (Lausitz) an. Sie organisiert und leitet auch die Arbeitskreise der Fachdienste für Migranten im Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa .

Unser ländlich geprägter Kreis ist ein Flächenlandkreis. Direkte Hilfe und Unterstützung kann vor Ort gezielt und nachhaltig eingesetzt werden. Um die vorhandenen Angebote vor Ort zu unterstützen haben sich in den Städten, Ämtern und Gemeinden ehrenamtliche Netzwerke und Initiativen gebildet. Sie sind offen für alle Interessierte, Förderer und Unterstützer. Des weiteren übernehmen sie z.B. auch die Verteilung von Sachspenden und koordinieren Begegnungen. Die Veranstaltungsorte und Termine können bei der Integrationsbeauftragten in der Kreisverwaltung Forst (Lausitz), direkt bei den Netzwerken oder bei der zuständigen Stadt-, Amts- oder Gemeindeverwaltung erfragt werden.