Fachbereich Recht (30)

Der Fachbereich Recht gliedert sich in die Bereiche „Allgemeine Rechtsangelegenheiten“ und „Kommunalaufsicht“. Er ist zuständig für die gesamte juristische Beratung des Landkreises, konkret seiner Organe Kreistag, Kreisausschuss und Landrat in allen Rechtsangelegenheiten sowie für die Vertretung des Landkreises vor den Gerichten in aktiven und passiven Verfahren. Unter anderem obliegt ihm die Erstattung von Strafanzeigen des Landkreises. Daneben erfolgt im Fachbereich Recht die Bestellung von sogenannten "gesetzlichen Vertretern" für einen Grundstückseigentümer, wenn dieser unbekannt bzw. nicht ermittelbar ist.
Eine rechtliche Beratung der Bürger des Landkreises in ihren eigenen Angelegenheiten darf hier allerdings nicht erfolgen. Dies obliegt alleine den zugelassenen Rechtsanwälten.
 
Durch das Sachgebiet „Kommunalaufsicht“ übt der Landrat als allgemeine untere Landesbehörde im Bereich der Selbstverwaltungsangelegenheiten die Rechtsaufsicht über die kreisangehörigen Städte, Gemeinden, Ämter und Zweckverbände aus. Die Kommunalaufsicht ist nach dem Grundsatz des § 108 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) so auszuüben, dass die Rechte der Gemeinden geschützt und die Erfüllung ihrer Pflichten gesichert werden. Sie hat die Entschlusskraft der Gemeinden zu fördern sowie Erfahrungen bei der Lösung kommunaler Aufgaben zu vermitteln.
Die Hauptaufgabe der Kommunalaufsicht ist daher die Beratung der Gemeinden. Sie hat aber auch die Befugnis im Einzelfall Maßnahmen der Gemeinde zu beanstanden, Anordnungen zu verfügen oder Ersatzvornahmen anzuordnen, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen.
Ob die Kommunalaufsicht tätig wird und welches der ihr zur Verfügung stehenden Mittel sie auswählt, obliegt ihrem Ermessen. Die Kommunalaufsicht erfolgt ausschließlich im öffentlichen Interesse. Der Bürger hat somit keinen Rechtsanspruch auf ein Einschreiten, um ihm zu seinem vermeintlichen individuellen Recht gegenüber der Gemeinde zu verhelfen. Er ist im Regelfall auf seine Möglichkeit zu verweisen, den Rechtsweg zu beschreiten.


Wo

Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa - Kreishaus
Heinrich-Heine-Straße 1
03149 Forst (Lausitz)/Baršć (Łužyca)

Leitung

Fachbereichsleiterin Recht
 Frau Pasdzior
Telefon: 03562 986- 13001
Fax: 03562 986- 13088
E-Mail: rechtsamt@lkspn.de
Zimmer: B.3.08


Sachbearbeiterin Allgemeine Rechtsangelegenheiten/Sekretärin
 Frau Jurthe
Telefon: 03562 986- 13001
Fax: 03562 986- 13088
E-Mail: rechtsamt@lkspn.de
Zimmer: B.3.07

Sprechzeiten

Nur nach telefonischer Vereinbarung bzw. per E-Mail

Dienstleistungen (1)

Bestellung von gesetzlichen Vertretern

Sachgebiete zu diesem Amt/Fachbereich (3)

Allgemeine Rechtsangelegenheiten
SG Kommunalaufsicht
Zentrale Vergabestelle

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