Kleinkläranlagen (bis 50 Einwohner), Sammelgruben


  • Erteilung von wasserrechtlichen Erlaubnissen für Kleinkläranlagen
  • Abnahme nach Fertigstellung
  • auf Wunsch Beratung zu Neubau und Umrüstung von KKA

  • Antrag spätestens 4 Wochen vor Baubeginn

Die Gebühr berechnet sich nach dem Nutzungsumfang sowie der beantragten Geltungsdauer der wasserrechtlichen Erlaubnis auf Grundlage des Gebührengesetzes für das Land Brandenburg (GebGBbg) i. V. m. der Verordnung zur Erhebung von Verwaltungsgebühren für den Bereich Umwelt (GebOUmwelt).

Für fachliche Auskünfte erreichen Sie uns unter der genannten Telefonnummer.

Fachbereich Umwelt (70)
SG Untere Wasserbehörde
Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa - Kreishaus
Heinrich-Heine-Straße 1
03149 Forst (Lausitz)/Baršć (Łužyca)

Fax: 03562 986- 17088

E-Mail: umweltamt@lkspn.de
Telefon: 03562 986- 17038
Telefon: 03562 986- 17025

Antrag Kleinkläranlage + Ausfüllhinweise
Download Antrag PDF Datei (231 KB)
Quelle: Landkreis Spree-Neiße, FB Umwelt - Untere Wasserbehörde

Merkblatt Errichtung und Betreibung einer Kleinkläranlage (KKA)
Download Merkblatt PDF Datei (55 KB)
Quelle: Landkreis Spree-Neiße, FB Umwelt - Untere Wasserbehörde


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