Prüfung Standsicherheitsnachweis (Statik)
Prüfung StandsicherheitDie bautechnischen Nachweise [Standsicherheitsnachweis, Nachweis des Brandschutzes der tragenden und aussteifenden Bauteile] können bereits im Baugenehmigungsverfahren durch die Bauaufsichtsbehörde geprüft werden.
Leistungen:
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Beratung von Entwurfsverfassern (Statiker) zu bautechnischen Problemen auf den Gebieten der Standsicherheit
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Prüfung von bautechnischen Nachweisen mit Ausgabe eines Prüfberichtes
-
Durchführung von Baukontrollen und Ausstellung der erforderlichen Bescheinigung
Sprechzeiten
Nur nach telefonischer Vereinbarung bzw. per E-MailGebühren
- Für diese Amtshandlung werden Gebühren entsprechend der Brandenburgischen Baugebührenordnung erhoben.
Kontakt
Fachbereich Bauordnung (63) / SG Technische Bauaufsicht
Sachbearbeiter technische Bauaufsicht/StandsicherheitHerr Zuckow
Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa - Kreishaus
Heinrich-Heine-Straße 1
03149 Forst (Lausitz)/Baršć (Łužyca)
Zimmer: A.4.34
Heinrich-Heine-Straße 1
03149 Forst (Lausitz)/Baršć (Łužyca)
Zimmer: A.4.34
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