Oldtimerkennzeichen, schwarze

Mit der Einstufung als Oldtimer wird anerkennt, dass das Fahrzeug vornehmlich zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes eingesetzt wird und es sich deshalb um ein Fahrzeug handelt, dessen Originalzustand als erhaltenswert anzusehen ist.

Grundvoraussetzung:
Fahrzeug muss mindestens 30 Jahre sein (gerechnet ab Tag der Erstzulassung)

Notwendige Unterlagen:
Besonderheiten:
Gesetzliche Grundlagen:

Gebühren

Gebühren/Kosten:
Grundgebühr bei der Kfz-Zulassungsbehörde: z. B. 29,50 € pro Fahrzeug (im Beispiel wird ein Fahrzeug aus anderem Zulassungsbezirk auf neuen Halter umgeschrieben); die Gebühren der Kfz-Zulassungsbehörde können vom oben angegebenen Beispiel abweichen, z. B. durch die Zuteilung eines Wunschkennzeichens, Eintragung technischer Änderungen oder evtl. Erstellung einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief).
Anfertigung Kennzeichen (nach Anlage 4 Abschnitt 4 FZV)

Steuern:

Kontakt

Fachbereich Ordnung, Sicherheit, Verkehr (32/36) / SG Führerscheinangelegenheiten und Kfz-Zulassung
Sachgebietsleiter Führerscheinangelegenheiten und Kfz-Zulassung
 Herr Buder
Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa - Kreishaus
Heinrich-Heine-Straße 1
03149 Forst (Lausitz)/Baršć (Łužyca)
Zimmer: A.EG.03
Telefon: 03562 986- 13644
Fax:03562 986- 13288
E-Mail: ordnungsamt@lkspn.de

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