Prüfung Brandschutz

Das Brandschutzkonzept für Sonderbauten muss vor der Erteilung der Baugenehmigung geprüft sein. Es kann auch parallel zum Baugenehmigungsverfahren durch die Bauaufsichtsbehörde geprüft werden. Für Wohngebäude ist kein Brandschutzkonzept erforderlich.

Leistungen:

Sprechzeiten

Dienstag 08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr

Gebühren


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