Wohnungsberatungsstelle (Wobst) / Behindertenfahrdienst des Landkreises

Wohnungsberatungsstelle (Wobst)
Bei drohendem Verlust Ihrer Unterkunft (z. B. bei Mietschulden) bzw. bei vergleichbaren Notlagen (Energie-, Gas- und Wasserschulden) besteht die Möglichkeit, die Wobst in Anspruch zu nehmen.

Die Antragstellung erfolgt auf der Grundlage des § 36 SGB XII. Anspruchsberechtigt sind Leistungsempfänger nach dem SGB XII sowie Personen, die nachweislich keine Leistungen nach dem SGB II erhalten.
Art und Umfang der Hilfe richten sich nach den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen im Einzelfall.

Behindertenfahrdienst (Behindertenfahrdienstrichtlinie)
Diese Hilfe wird als freiwillige Aufgabe des Landkreises als Leistung zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft gewährt. Dazu zählen insbesondere Fahrten zur Teilnahme am kulturellen Leben, Besuche von Verwandten, Einkaufsfahrten u.a.m.
Anspruch auf Leistungen nach der Behindertenfahrdienstrichtlinie haben Personen,

Sprechzeiten

Dienstag von 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr
Donnerstag von 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr
oder
nach telefonischer Vereinbarung bzw. per E-Mail

Kontakt

Fachbereich Soziales (50) / SG Soziale Dienste und Leistungen
Sachbearbeiterin Sozialer Dienst/Wobst/Behindertenfahrdienst
 Frau Albinus
Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa - Kreishaus
Heinrich-Heine-Straße 1
03149 Forst (Lausitz)/Baršć (Łužyca)
Zimmer: B.EG.47
Telefon: 03562 986- 15017
Fax:03562 986- 15088
E-Mail: sozialamt@lkspn.de

Dokumente zum Herunterladen

Antrag auf Ausstellung eines Berechtigungsausweises zur Teilnahme am Behindertenfahrdienst
Download Antrag
Quelle: Landkreis Spree-Neiße / FB Soziales

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