Sondernutzungserlaubnis im Zuge von Kreisstraßen

Die Benutzung einer öffentlichen Straße über den Gemeingebrauch (jedermann im Rahmen von Vorschriften) hinaus, ist Sondernutzung (§§ 18 und 22 Brandenburgisches Straßengesetz- BbgStrG).

Beispiele sind: Die Sondernutzungserlaubnis darf nur auf Zeit oder Widerruf erteilt werden.

Sprechzeiten

Dienstag von 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr
Donnerstag von 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr

Es wird gebeten, telefonisch oder per E-Mail vorab einen Termin zu vereinbaren.

Fristen


Kontakt

Fachbereich Bau und Planung (61) / SG Untere Straßenbaubehörde
Sachbearbeiterin Straßenverwaltung
 Frau Methke
Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa - Kreishaus
Heinrich-Heine-Straße 1
03149 Forst (Lausitz)/Baršć (Łužyca)
Zimmer: A.3.12
Telefon: 03562 986- 16135
Fax:03562 986- 16188
E-Mail: bauplanungsamt@lkspn.de

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