Sondernutzungserlaubnis im Zuge von Kreisstraßen

Die Benutzung einer Straße über den Gemeingebrauch (jedermann im Rahmen von Vorschriften) hinaus ist Sondernutzung.
Beispiele sind: Diese Erlaubnis wird nur mit Befristung oder einem Widerruf erteilt.

Sprechzeiten

Nur nach telefonischer Vereinbarung bzw. per E-Mail

Gebühren


Fristen


Kontakt

Fachbereich Bau und Planung (61) / SG Untere Straßenbaubehörde
Sachbearbeiterin Straßenverwaltung
 Frau Methke
Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa - Kreishaus
Heinrich-Heine-Straße 1
03149 Forst (Lausitz)/Baršć (Łužyca)
Zimmer: A.3.12
Telefon: 03562 986- 16135
Fax:03562 986- 16188
E-Mail: bauplanungsamt@lkspn.de

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