Sondernutzungserlaubnis im Zuge von Kreisstraßen
Die Benutzung einer öffentlichen Straße über den Gemeingebrauch (jedermann im Rahmen von Vorschriften) hinaus, ist Sondernutzung (§§ 18 und 22 Brandenburgisches Straßengesetz- BbgStrG).
Beispiele sind:
- Errichtung und Änderung einer Grundstückszufahrt mit Anbindung/Eingriff an/in den Straßenkörper einer Kreisstraße
- Einengung der Fahrbahn einer Kreisstraße durch das Aufstellen eines Gerüstes oder eines Kranes
Die Sondernutzungserlaubnis darf nur auf Zeit oder Widerruf erteilt werden.
- innerhalb einer Ortsdurchfahrt:
Antragstellung bei der zuständigen Gemeinde, diese holt vor der Erteilung der Sondernutzungserlaubnis die Zustimmung der Straßenbaubehörde ein
- außerhalb einer Ortsdurchfahrt:
Antragstellung an die Straßenbaubehörde (Landkreis Spree- Neiße/ Wokrejs Sprjewja- Nysa, Fachbereich Bau und Planung), sie erteilt die Sondernutzungserlaubnis
Die Benutzung einer öffentlichen Straße über den Gemeingebrauch (jedermann im Rahmen von Vorschriften) hinaus, ist Sondernutzung (§§ 18 und 22 Brandenburgisches Straßengesetz- BbgStrG).
Beispiele sind:
Beispiele sind:
- Errichtung und Änderung einer Grundstückszufahrt mit Anbindung/Eingriff an/in den Straßenkörper einer Kreisstraße
- Einengung der Fahrbahn einer Kreisstraße durch das Aufstellen eines Gerüstes oder eines Kranes
- innerhalb einer Ortsdurchfahrt:
Antragstellung bei der zuständigen Gemeinde, diese holt vor der Erteilung der Sondernutzungserlaubnis die Zustimmung der Straßenbaubehörde ein - außerhalb einer Ortsdurchfahrt:
Antragstellung an die Straßenbaubehörde (Landkreis Spree- Neiße/ Wokrejs Sprjewja- Nysa, Fachbereich Bau und Planung), sie erteilt die Sondernutzungserlaubnis
- 10 Arbeitstage
Dienstag von 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr
Donnerstag von 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Es wird gebeten, telefonisch oder per E-Mail vorab einen Termin zu vereinbaren.
Donnerstag von 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Es wird gebeten, telefonisch oder per E-Mail vorab einen Termin zu vereinbaren.
Fachbereich Bau und Planung (61)
SG Untere Straßenbaubehörde
Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa - Kreishaus
Heinrich-Heine-Straße 1
03149 Forst (Lausitz)/Baršć (Łužyca)
Fax: 03562 986- 16188
SG Untere Straßenbaubehörde
Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa - Kreishaus
Heinrich-Heine-Straße 1
03149 Forst (Lausitz)/Baršć (Łužyca)
Fax: 03562 986- 16188
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Telefon: 03562 986- 16130 E-Mail: bauplanungsamt@lkspn.de |
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