Personenbeförderung

Verkehr mit Taxen
Taxen sind nach außen durch den hell-elfenbein-farbigen Anstrich und ein mit der Aufschrift Taxi versehenes Schild auf dem Dach erkennbar. In der rechten unteren Heckscheibe ist eine Ordnungsnummer angebracht. Grundsätzlich ist die kürzeste Strecke zwischen Start- und Zielort zu fahren. Taxen erhalten die Aufträge durch Bereithalten an Taxenständen, Anwinken durch Fahrgäste oder telefonische Auftragsannahme. Das Fahrziel bestimmt der Fahrgast. Es besteht grundsätzlich innerhalb des Pflichtfahrbereiches Betriebs- und Beförderungspflicht sowie Tarifpflicht, die im Rahmen einer Taxitarifordnung vorgeschrieben sind.
Die Taxen sind mit einem Fahrpreisanzeiger ausgestattet. Die vom Fahrpreisanzeiger angezeigten Fahrpreise sind verbindlich.

Verkehr mit Mietwagen
Mietwagen sind nach außen nicht gekennzeichnet. Die Mietwagen werden im Ganzen zur Beförderung gemietet. Zweck, Ziel und Ablauf der Fahrt bestimmt der Mieter. Die Aufträge dürfen nur am Betriebssitz oder in der Wohnung des Unternehmers entgegengenommen werden. Sie sind dort buchmäßig zu erfassen. Die Aufzeichnungen sind ein Jahr lang aufzubewahren. Nach Ausführung des Beförderungsauftrages hat der Mietwagen unverzüglich zum Betriebssitz zurückzukehren, es sei denn, er hat vor der Fahrt von seinem Betriebssitz oder der Wohnung oder während der Fahrt fernmündlich einen neuen Beförderungsauftrag erhalten. Der Mietwagen ist mit einem Wegstreckenzähler ausgestattet. Die Fahrpreise sind frei vereinbar; vereinbarte Kilometerpreise sind nach der Anzeige des Wegstreckenzählers zu berechnen. Es gibt keine Beförderungs- und Bereithaltungspflicht.

Ausflugsfahrten werden vom Unternehmer mit PKW oder KOM nach einem bestimmten, von ihm aufgestellten Plan und für alle Teilnehmer gleichen und gemeinsam verfolgten Ausflugszweck angeboten und ausgeführt. Die Fahrt muss wieder an den Ausgangsort zurückführen. Die Fahrgäste müssen im Besitz eines für die gesamte Fahrt gültigen Fahrscheins sein.

Ferienziel-Reisen sind Reisen zu Erholungsaufenthalten, die der Unternehmer mit PKW oder KOM nach einem bestimmten von ihm aufgestellten Plan zu einem Gesamtentgelt für Beförderung und Unterkunft mit oder ohne Verpflegung anbietet und ausführt. Es ist unzulässig, unterwegs Fahrgäste aufzunehmen.
Der Unternehmer muss bei beiden Verkehrsformen über ausreichende Erfahrungen auf dem Gebiet des Reiseverkehrs verfügen.

Voraussetzungen für die Erteilung der Genehmigung:
Die Genehmigung wird auf Antrag erteilt, wenn die im Folgenden aufgeführten Bedingungen für den Berufszugang nachgewiesen werden: Insbesondere sind der Genehmigungsbehörde zum Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit folgende Unterlagen vorzulegen:
Für wen sind die Registerauszüge zu beantragen?
Für den Unternehmer
Für die zur Führung der Geschäfte bestellten Person Bei Personengesellschaften für alle Gesellschafter
Bei einer OHG oder KG für die Gesellschaft und für die geschäftsführungs- und vertretungsberechtigten Gesellschafter
Bei juristischen Personen für die juristische Person und den oder die geschäftsführenden Gesellschafter
Das Ausstellungsdatum dieser Bescheinigungen darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht mehr als drei Monate zurückliegen. Der Zeitpunkt der Antragstellung ist der, zu dem der Behörde sämtliche Antragsunterlagen einschließlich der erforderlichen Nachweise vorliegen.

Finanzielle Leistungsfähigkeit
Die finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn das zur Aufnahme und ordnungsgemäßen Führung des Betriebes erforderliche Eigenkapital verfügbar ist. (für das erste Fahrzeug = 2.250,00 Euro und für jedes weitere Fahrzeug zusätzliche 1.250,00 Euro)
Das Ausstellungsdatum dieser Bescheinigungen darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht mehr als drei Monate zurückliegen. Der Zeitpunkt der Antragstellung ist der, zu dem der Behörde sämtliche Antragsunterlagen einschließlich der erforderlichen Nachweise vorliegen.

Die fachliche Eignung wird nachgewiesen durch:

Sprechzeiten

Nur nach telefonischer Vereinbarung bzw. per E-Mail

Gebühren


Kontakt

Fachbereich Ordnung, Sicherheit, Verkehr (32/36) / SG Verkehrslenkung/Verkehrssicherung
Sachbearbeiter Personen- und Güterverkehr/Landesschifffahrt
 Herr Berger
Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa - Kreishaus
Heinrich-Heine-Straße 1
03149 Forst (Lausitz)/Baršć (Łužyca)
Zimmer: A.EG.20
Telefon: 03562 986- 13604
Fax:03562 986- 13288
E-Mail: ordnungsamt@lkspn.de


Fachbereich Ordnung, Sicherheit, Verkehr (32/36) / SG Verkehrslenkung/Verkehrssicherung
Sachbearbeiterin Personen- und Güterverkehr/Verkehrslenkung
 Frau Böning
Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa - Kreishaus
Heinrich-Heine-Straße 1
03149 Forst (Lausitz)/Baršć (Łužyca)
Zimmer: B.EG.03
Telefon: 03562 986- 13605
Fax:03562 986- 13288
E-Mail: ordnungsamt@lkspn.de

Dokumente zum Herunterladen

Antrag auf Erteilung der Genehmigung für einen Gelegenheitsverkehr nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
Download Antrag
Quelle: Landkreis Spree-Neiße / FB Ordnung, Sicherheit, Verkehr
Datenschutzerklärung
Quelle: Landkreis Spree-Neiße / FB Ordnung, Sicherheit, Verkehr

Seite zurück