Abbruch von Gebäuden - Anzeige - Änderung baulicher Anlagen

Gemäß § 6 BbgBauVorlV sind Vorhaben zur Beseitigung baulicher Anlagen der Bauaufsichtsbehörde spätestens einen Monat vor Beginn der Bauarbeiten anzuzeigen.
Die Anzeige ist nur möglich, wenn es sich bei dem Abbruch um die vollständige Beseitigung (einschließlich der Fundamente) des Gebäudes handelt. Sofern noch Teile des Gebäudes erhalten bleiben, handelt es sich um eine Änderung einer baulichen Anlage, die baugenehmigungspflichtig ist.

Eine Anzeigepflicht besteht für die Beseitigung von:
 
Der Anzeige sind folgende Bauvorlagen beizufügen:
 

Sprechzeiten

Dienstag von 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr
Donnerstag von 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr

Es wird gebeten, telefonisch oder per E-Mail vorab einen Termin zu vereinbaren.

Gebühren

Die Anzeige Abriss ist kostenpflichtig. Gemäß der BbgBauGebO Tarifstelle 10.19 sind für die Bearbeitung der Anzeige zur Beseitigung baulicher Anlagen 50 € anzusetzen.

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