Mitbenutzung: Einräumung von Rechten zur Benutzung des Eigentums an der Straße (Kreisstraßen)
Gemäß § 23 Absatz 1 des Brandenburgischen Straßengesetzes bedarf die o.g. Dienstleistung einer vertraglichen Regelung nach bürgerlichem Recht.Bereiche:
ober- und unterirdische
- Leitungen der öffentlichen Ver- und Entsorgung
- private Leitungen (z.B. Hausdränage)
- gewerbliche Leitungen (nicht der öffentlichen Versorgung dienend)
Sprechzeiten
Dienstag von 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 UhrDonnerstag von 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Es wird gebeten, telefonisch oder per E-Mail vorab einen Termin zu vereinbaren.
Fristen
- 10 Arbeitstage
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