Bekanntmachungen zu Umweltverträglichkeitsprüfungen im Fachbereich Bauordnung

Ergibt die Prüfung der UVP-Pflicht, dass gemäß § 5 Abs. 1 UVPG für ein Vorhabenkeine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht, dann werden die entsprechenden Unterlagen an dieser Stelle veröffentlicht.
Diese Veröffentlichungen finden Sie unter dem Menüpunkt "Keine UVP-Pflicht".

Ergibt die Prüfung der UVP-Pflicht, dass es sich bei einem geplanten Vorhabenum ein UVP-pflichtiges Vorhaben handelt, dann werden die Unterlagen zu dieser Maßnahme wie z. B. öffentliche Bekanntmachungen, Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, Antragsunterlagen, Berichte, u. ä. im gemeinsamen UVP-Portal der Länder Brandenburg, Berlin, Bremen, Hessen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Saarland, Sachsen-Anhalt und Thüringen zugänglich gemacht.