Kinder- und Jugendgesundheitsdienst

Der KJGD hat die Aufgabe, Kinder und Jugendliche vor Gesundheitsgefahren zu schützen und ihre Gesundheit zu fördern.
Er arbeitet hierzu mit anderen Behörden, Trägern, Einrichtungen und Personen, die Verantwortung für die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen tragen, zusammen. Grundlage ist hierfür § 6 des Brandenburgischen Gesundheitsdienstgesetzes vom 23.04.2008.

Weiterhin arbeiten der KJGD insbesondere mit Kindertagesstätten, Schulen und den zuständigen Behörden zur Prävention und Früherkennung von Kindesvernachlässigung und Kindesmisshandlung zusammen.

Bei Kindern mit auffälligen Befunden führen die Kinder- und Jugendgesundheitsdienste ein Betreuungscontrolling durch, mit dem Ziel, dass diese Kinder die notwendigen einzelfallbezogenen diagnostischen, therapeutischen oder sonstigen Fördermaßnahmen erhalten.


Aufgaben

Telefon: 03562 986-15320
Telefon: 03562 986-15321