Wohngeld
Wohngeld ist ein Instrument der sozialen Sicherung und hat die Aufgabe, ein familiengerechtes Wohnen wirtschaftlich zu sichern. Es soll nach dem Willen des Gesetzgebers dazu dienen, Wohnungen im mittleren Preisniveau für Bürger/innen mit niedrigem Einkommen tragbar zu machen. Wohngeld nach den Bestimmungen des Wohngeldgesetzes wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss nur auf Antrag gewährt.
Wohngeld wird immer erst ab dem Monat berechnet, in dem der Antrag eingeht; eine formlose Antragstellung zur Fristwahrung ist möglich.
Grundsätzlich gibt es diesen Zuschuss als Mietzuschuss für Mieter bzw. Nutzungsberechtigte einer Wohnung/ eines Zimmers und für Heimbewohner oder als Lastenzuschuss für den Eigentümer eines Eigenheimes/ einer Eigentumswohnung.
Von diesem Grundsatz wird abgewichen, wenn die Kosten der Unterkunft für alle Haushaltsmitglieder bzw. Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft von einem anderen Leistungsträger (SGB II, SGB XII…) übernommen worden sind. Nähere Informationen zu den vom Wohngeld ausgeschlossenen und nicht ausgeschlossenen Personen finden Sie unten im Merkblatt "Ausschluss vom Wohngeld" .
Wer zum Kreis der Berechtigten gehört, hat einen Rechtsanspruch auf die Leistung des Wohngeldes. Ob Wohngeld in Anspruch genommen werden kann, hängt von folgenden Faktoren ab:
- die Zahl der Haushaltsangehörigen
- die Höhe der Einkommen
- die Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung.
Die zutreffenden Einkommensgrenzen können in den Tabellen auf der Internetseite des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit eingesehen werden.
Seit 01.01.2011 können die Wohngeldempfänger zusätzlich Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket für ihre Kinder im Alter von 0-25 Jahren auf Antrag in Anspruch nehmen. Die Leistungen werden überwiegend als Sach- bzw. Dienstleistungen gewährt und können beim Jobcenter des Landkreises Spree-Neiße beantragt werden.
Wohngeld ist ein Instrument der sozialen Sicherung und hat die Aufgabe, ein familiengerechtes Wohnen wirtschaftlich zu sichern. Es soll nach dem Willen des Gesetzgebers dazu dienen, Wohnungen im mittleren Preisniveau für Bürger/innen mit niedrigem Einkommen tragbar zu machen. Wohngeld nach den Bestimmungen des Wohngeldgesetzes wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss nur auf Antrag gewährt.
Wohngeld wird immer erst ab dem Monat berechnet, in dem der Antrag eingeht; eine formlose Antragstellung zur Fristwahrung ist möglich.
Grundsätzlich gibt es diesen Zuschuss als Mietzuschuss für Mieter bzw. Nutzungsberechtigte einer Wohnung/ eines Zimmers und für Heimbewohner oder als Lastenzuschuss für den Eigentümer eines Eigenheimes/ einer Eigentumswohnung.
Von diesem Grundsatz wird abgewichen, wenn die Kosten der Unterkunft für alle Haushaltsmitglieder bzw. Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft von einem anderen Leistungsträger (SGB II, SGB XII…) übernommen worden sind. Nähere Informationen zu den vom Wohngeld ausgeschlossenen und nicht ausgeschlossenen Personen finden Sie unten im Merkblatt "Ausschluss vom Wohngeld" .
Wer zum Kreis der Berechtigten gehört, hat einen Rechtsanspruch auf die Leistung des Wohngeldes. Ob Wohngeld in Anspruch genommen werden kann, hängt von folgenden Faktoren ab:
- die Zahl der Haushaltsangehörigen
- die Höhe der Einkommen
- die Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung.
Die zutreffenden Einkommensgrenzen können in den Tabellen auf der Internetseite des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit eingesehen werden.
Seit 01.01.2011 können die Wohngeldempfänger zusätzlich Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket für ihre Kinder im Alter von 0-25 Jahren auf Antrag in Anspruch nehmen. Die Leistungen werden überwiegend als Sach- bzw. Dienstleistungen gewährt und können beim Jobcenter des Landkreises Spree-Neiße beantragt werden.
Donnerstag von 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr
SG Wohngeld
Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa - Kreishaus
Heinrich-Heine-Straße 1
03149 Forst (Lausitz)/Baršć (Łužyca)
Fax: 03562 986- 15088
| zuständig für: 03096 Burg (Spreewald)/Bórkowy (Błota), Briesen/Brjazyna, Dissen-Striesow/Dešno-Strjažow, 03130 Felixsee, Tschernitz, Jämlitz-Klein Düben Telefon: 03562 986- 15046 E-Mail: sozialamt@lkspn.de |
| zuständig für: 03116 Drebkau/Drjowk, 03058 Neuhausen/Spree Telefon: 03562 986- 15051 |
| zuständig für: 03185 Peitz/Picnjo, Drachhausen/Hochoza, Drehnow/Drjenow, Heinersbrück/Móst, Tauer/Turjej, Teichland/Gatojce, Turnow-Preilack/Turnow-Pśiłuk Telefon: 03562 986- 15060 |
| zuständig für: 03149 Groß Schacksdorf-Simmersdorf, Wiesengrund, 03099 Kolkwitz/Gołkojce Telefon: 03562 986- 15081 |
| zuständig für: 03159 Döbern, Neiße-Malxetal Telefon: 03562 986- 15079 |
| zuständig für: 03197 Jänschwalde/Janšojce, 03096 Guhrow/Góry, Werben/Wjerbno, Schmogrow-Fehrow/Smogorjow-Prjawoz, 03172 Schenkendöbern Telefon: 03562 986- 15053 |
| zuständig für: 03119 Welzow/Wjelcej Telefon: 03562 986- 15078 |
Quelle: Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung
Antrag auf Wohngeld (Mietzuschuss)
Quelle: Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung
Veränderungsmitteilung zum Bescheid über Wohngeld
Quelle: Fachbereich Soziales
Weiterleistungs-/Erhöhungsantrag Wohngeld - Antrag auf Wohngeld
Quelle: Land Brandenburg
Wohngeldantrag für Bewohner von Heimen
Quelle: Jüngling Verlag
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