Lastenzuschuss für den Eigentümer seines selbst genutzten Wohnraumes
Eine Antragsberechtigung auf Lastenzuschuss liegt vor, wenn Wohnraum vom Eigentümer, Erbbauberechtigten oder Inhaber eines Dauerwohnrechts selbst genutzt wird und für diesen Wohnraum eine Belastung aufzubringen ist.
Dies trifft zu für
- den Eigentümer eines Eigenheimes
- den Eigentümer einer Kleinsiedlung oder einer landwirtschaftlichen Nebenerwerbsstelle
- den Eigentümer einer Eigentumswohnung
- den Inhaber eines eigentumsähnlichen Dauerwohnrechts, insbesondere der Inhaber eines lebenslangen und unentgeltlichen Wohnrechts
- den Erbbauberechtigten
Ein Antrag auf Lastenzuschuss kann zu den Sprechzeiten sowie nach telefonischer Vereinbarung direkt in der Wohngeldbehörde des Landkreises Spree-Neiße im Kreishaus gestellt werden oder per Post eingereicht werden.
Bitte beachten Sie, dass neben dem Antrag auf Wohngeld entsprechende Nachweise bzw. Kopien beizulegen sind. Siehe Merkblatt Lastenzuschuss
Weitere Informationen finden Sie bei Wohngeld, Mietzuschuss sowie Bildung und Teilhabe.
Eine Antragsberechtigung auf Lastenzuschuss liegt vor, wenn Wohnraum vom Eigentümer, Erbbauberechtigten oder Inhaber eines Dauerwohnrechts selbst genutzt wird und für diesen Wohnraum eine Belastung aufzubringen ist.
Dies trifft zu für
- den Eigentümer eines Eigenheimes
- den Eigentümer einer Kleinsiedlung oder einer landwirtschaftlichen Nebenerwerbsstelle
- den Eigentümer einer Eigentumswohnung
- den Inhaber eines eigentumsähnlichen Dauerwohnrechts, insbesondere der Inhaber eines lebenslangen und unentgeltlichen Wohnrechts
- den Erbbauberechtigten
Ein Antrag auf Lastenzuschuss kann zu den Sprechzeiten sowie nach telefonischer Vereinbarung direkt in der Wohngeldbehörde des Landkreises Spree-Neiße im Kreishaus gestellt werden oder per Post eingereicht werden.
Bitte beachten Sie, dass neben dem Antrag auf Wohngeld entsprechende Nachweise bzw. Kopien beizulegen sind. Siehe Merkblatt Lastenzuschuss
Weitere Informationen finden Sie bei Wohngeld, Mietzuschuss sowie Bildung und Teilhabe.
Fachbereich Soziales (50)
SG Wohngeld
Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa - Kreishaus
Heinrich-Heine-Straße 1
03149 Forst (Lausitz)/Baršć (Łužyca)
Fax: 03562 986- 15088
SG Wohngeld
Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa - Kreishaus
Heinrich-Heine-Straße 1
03149 Forst (Lausitz)/Baršć (Łužyca)
Fax: 03562 986- 15088
| zuständig für: 03149 Groß Schacksdorf-Simmersdorf, Wiesengrund, 03099 Kolkwitz/Gołkojce Telefon: 03562 986- 15081 E-Mail: sozialamt@lkspn.de |
| zuständig für: 03096 Burg (Spreewald)/Bórkowy (Błota), Briesen/Brjazyna, Dissen-Striesow/Dešno-Strjažow, 03130 Felixsee, Tschernitz, Jämlitz-Klein Düben Telefon: 03562 986- 15046 |
| zuständig für: 03159 Döbern, Neiße-Malxetal Telefon: 03562 986- 15079 |
| zuständig für: 03116 Drebkau/Drjowk, 03058 Neuhausen/Spree Telefon: 03562 986- 15051 |
|
Telefon: 03562 986- 15063 E-Mail: u.kleemann-sozialamt@lkspn.de |
|
Telefon: 03562 986- 15057 E-Mail: L.kunitz-sozialamt@lkspn.de |
| zuständig für: 03185 Peitz/Picnjo, Drachhausen/Hochoza, Drehnow/Drjenow, Heinersbrück/Móst, Tauer/Turjej, Teichland/Gatojce, Turnow-Preilack/Turnow-Pśiłuk Telefon: 03562 986- 15060 |
Antrag auf Wohngeld (Lastenzuschuss)
zum Antrag auf Wohngeld (Lastenzuschuss)
Quelle: Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung
Quelle: Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung
Seite zurück
