Wohngeld


Wohngeld ist ein Instrument der sozialen Sicherung und hat die Aufgabe, ein familiengerechtes Wohnen wirtschaftlich zu sichern. Es soll nach dem Willen des Gesetzgebers dazu dienen, Wohnungen im mittleren Preisniveau für Bürger/innen mit niedrigem Einkommen tragbar zu machen. Wohngeld nach den Bestimmungen des Wohngeldgesetzes wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss nur auf Antrag gewährt.

Wohngeld wird immer erst ab dem Monat berechnet, in dem der Antrag eingeht; eine formlose Antragstellung zur Fristwahrung ist möglich.

Grundsätzlich gibt es diesen Zuschuss als Mietzuschuss für Mieter bzw. Nutzungsberechtigte einer Wohnung/ eines Zimmers und für Heimbewohner oder als Lastenzuschuss für den Eigentümer eines Eigenheimes/ einer Eigentumswohnung.

Von diesem Grundsatz wird abgewichen, wenn die Kosten der Unterkunft für alle Haushaltsmitglieder bzw. Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft von einem anderen Leistungsträger (SGB II, SGB XII…) übernommen worden sind. Nähere Informationen zu den vom Wohngeld ausgeschlossenen und nicht ausgeschlossenen Personen finden Sie unten im Merkblatt "Ausschluss vom Wohngeld" .

Wer zum Kreis der Berechtigten gehört, hat einen Rechtsanspruch auf die Leistung des Wohngeldes. Ob Wohngeld in Anspruch genommen werden kann, hängt von folgenden Faktoren ab:

  • die Zahl der Haushaltsangehörigen
  • die Höhe der Einkommen
  • die Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung.

Die zutreffenden Einkommensgrenzen können in den Tabellen auf der Internetseite des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit eingesehen werden.

Seit 01.01.2011 können die Wohngeldempfänger zusätzlich Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket für ihre Kinder im Alter von 0-25 Jahren auf Antrag in Anspruch nehmen. Die Leistungen werden überwiegend als Sach- bzw. Dienstleistungen gewährt und können beim Jobcenter des Landkreises Spree-Neiße beantragt werden.

Dienstag von 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr
Donnerstag von 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr

Fachbereich Soziales (50)
SG Wohngeld
Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa - Kreishaus
Heinrich-Heine-Straße 1
03149 Forst (Lausitz)/Baršć (Łužyca)

Fax: 03562 986- 15088

zuständig für:
03096 Burg (Spreewald)/Bórkowy (Błota), Briesen/Brjazyna, Dissen-Striesow/Dešno-Strjažow,
03130 Felixsee, Tschernitz, Jämlitz-Klein Düben


Telefon: 03562 986- 15046
E-Mail: sozialamt@lkspn.de
zuständig für:
03116 Drebkau/Drjowk, 03058 Neuhausen/Spree


Telefon: 03562 986- 15051
zuständig für:
03185 Peitz/Picnjo, Drachhausen/Hochoza, Drehnow/Drjenow, Heinersbrück/Móst, Tauer/Turjej, Teichland/Gatojce, Turnow-Preilack/Turnow-Pśiłuk


Telefon: 03562 986- 15060
zuständig für:
03149 Groß Schacksdorf-Simmersdorf, Wiesengrund, 03099 Kolkwitz/Gołkojce


Telefon: 03562 986- 15081
zuständig für:
03159 Döbern, Neiße-Malxetal


Telefon: 03562 986- 15079
zuständig für:
03197 Jänschwalde/Janšojce, 03096 Guhrow/Góry, Werben/Wjerbno, Schmogrow-Fehrow/Smogorjow-Prjawoz,
03172 Schenkendöbern


Telefon: 03562 986- 15053
zuständig für:
03119 Welzow/Wjelcej


Telefon: 03562 986- 15078

Antrag auf Wohngeld (Lastenzuschuss)
zum Antrag auf Wohngeld (Lastenzuschuss)
Quelle: Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung

Antrag auf Wohngeld (Mietzuschuss)
Antrag auf Wohngeld
Quelle: Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung

Veränderungsmitteilung zum Bescheid über Wohngeld
Veränderungsmitteilung zum Bescheid über Wohngeld PDF Datei (74 KB)
Quelle: Fachbereich Soziales

Weiterleistungs-/Erhöhungsantrag Wohngeld - Antrag auf Wohngeld
Antrag auf Wohngeld (Weiterleistungsantrag) PDF Datei (244 KB)
Quelle: Land Brandenburg

Wohngeldantrag für Bewohner von Heimen
Wohngeldantrag für Bewohner von Heimen PDF Datei (248 KB - Datei ist barrierefrei/barrierearm)
Quelle: Jüngling Verlag


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