Wohngeld
Wohngeld ist ein Instrument der sozialen Sicherung und hat die Aufgabe, ein familiengerechtes Wohnen wirtschaftlich zu sichern. Es soll nach dem Willen des Gesetzgebers dazu dienen, Wohnungen im mittleren Preisniveau für Bürger/innen mit niedrigem Einkommen tragbar zu machen. Wohngeld nach den Bestimmungen des Wohngeldgesetzes wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss nur auf Antrag gewährt.
Wohngeld wird immer erst ab dem Monat berechnet, in dem der Antrag eingeht; eine formlose Antragstellung zur Fristwahrung ist möglich.
Grundsätzlich gibt es diesen Zuschuss als Mietzuschuss für Mieter bzw. Nutzungsberechtigte einer Wohnung/ eines Zimmers und für Heimbewohner oder als Lastenzuschuss für den Eigentümer eines Eigenheimes/ einer Eigentumswohnung.
Von diesem Grundsatz wird abgewichen, wenn die Kosten der Unterkunft für alle Haushaltsmitglieder bzw. Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft von einem anderen Leistungsträger (SGB II, SGB XII…) übernommen worden sind. Nähere Informationen zu den vom Wohngeld ausgeschlossenen und nicht ausgeschlossenen Personen finden Sie unten im Merkblatt "Ausschluss vom Wohngeld" .
Wer zum Kreis der Berechtigten gehört, hat einen Rechtsanspruch auf die Leistung des Wohngeldes. Ob Wohngeld in Anspruch genommen werden kann, hängt von folgenden Faktoren ab:
- die Zahl der Haushaltsangehörigen
- die Höhe der Einkommen
- die Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung.
Die zutreffenden Einkommensgrenzen können in den Tabellen auf der Internetseite des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit eingesehen werden.
Seit 01.01.2011 können die Wohngeldempfänger zusätzlich Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket für ihre Kinder im Alter von 0-25 Jahren auf Antrag in Anspruch nehmen. Die Leistungen werden überwiegend als Sach- bzw. Dienstleistungen gewährt und können beim Jobcenter des Landkreises Spree-Neiße beantragt werden.
- 03130 Felixsee
- 03130 Tschernitz
- 03130 Jämlitz-Klein Düben
- 03096 Burg (Spreewald)
- 03096 Briesen
- 03096 Dissen-Striesow
- 03096 Guhrow
- 03096 Werben
- 03096 Schmogrow-Fehrow
- 03159 Döbern
- 03159 Neiße-Malxetal
- 03116 Drebkau
- 03058 Neuhausen/Spree
- 03119 Welzow
- 03149 Wiesengrund
- 03149 Groß Schacksdorf-Simmersdorf
- 03099 Kolkwitz
- 03185 Peitz
- 03185 Drachhausen
- 03185 Drehnow
- 03185 Heinersbrück
- 03185 Tauer
- 03185 Teichland
- 03185 Turnow-Preilack
- 03197 Jänschwalde
Sprechzeiten
Nur nach telefonischer Vereinbarung bzw. per E-MailKontakt
Fachbereich Soziales (50) / SG Wohngeldbehörde
Sachbearbeiterin Wohngeld/PrüferinFrau Schmidt
Heinrich-Heine-Straße 1
03149 Forst (Lausitz)/Baršć (Łužyca)
Zimmer: B.2.06
Fachbereich Soziales (50) / SG Wohngeldbehörde
Sachbearbeiter Wohngeld/Miet- und LastenzuschussHerr Raphelt
Heinrich-Heine-Straße 1
03149 Forst (Lausitz)/Baršć (Łužyca)
Zimmer: B.2.05
Fachbereich Soziales (50) / SG Wohngeldbehörde
Sachbearbeiterin Wohngeld/Miet- und LastenzuschussFrau Wagner
Heinrich-Heine-Straße 1
03149 Forst (Lausitz)/Baršć (Łužyca)
Zimmer: B.2.03
Fachbereich Soziales (50) / SG Wohngeldbehörde
Sachbearbeiterin WohngeldFrau Kunitz
Heinrich-Heine-Straße 1
03149 Forst (Lausitz)/Baršć (Łužyca)
Zimmer: B.2.04
Fachbereich Soziales (50) / SG Wohngeldbehörde
Sachbearbeiterin Wohngeld/Miet- und Lastenzuschuss/PrüferinFrau Klietsch
Heinrich-Heine-Straße 1
03149 Forst (Lausitz)/Baršć (Łužyca)
Zimmer: B.2.06
Fachbereich Soziales (50) / SG Wohngeldbehörde
Sachbearbeiterin Widersprüche/OwiFrau Michael
Heinrich-Heine-Straße 1
03149 Forst (Lausitz)/Baršć (Łužyca)
Zimmer: B.2.08
Fachbereich Soziales (50) / SG Wohngeldbehörde
Sachbearbeiterin Wohngeld / aDA / OWIFrau Hentschel
Heinrich-Heine-Straße 1
03149 Forst (Lausitz)/Baršć (Łužyca)
Zimmer: B.2.02
Fachbereich Soziales (50) / SG Wohngeldbehörde
Sachbearbeiter WohngeldFrau Kleemann
Heinrich-Heine-Straße 1
03149 Forst (Lausitz)/Baršć (Łužyca)
Zimmer: C.2.02
Fachbereich Soziales (50) / SG Wohngeldbehörde
Sachbearbeiter Wohngeld/aDa/OrdnungswidrigkeitenHerr Gierth
Heinrich-Heine-Straße 1
03149 Forst (Lausitz)/Baršć (Łužyca)
Zimmer: C.2.01
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