Hinweise zur Eigenkompostierung
 
Der Vorteil der Eigenkompostierung liegt nicht nur in der Reduzierung des privaten Abfallaufkommens,  sondern  auch in der Produktion seines eigenen hochwertigen Düngers zur Bodenverbesserung, wenn die richtigen Stoffe zum Einsatz kommen.
 
Bei der Kompostierung von Abfällen aus Haushalten sind die Vorschriften der Verordnung über die Entsorgung von kompostierbaren Abfällen und pflanzlichen Abfällen außerhalb von zugelassenen Abfallentsorgungsanlagen (Abfallkompost- und Verbrennungsverordnung – AbfKompVbrV) zu beachten. § 1 fordert u. a., dass kompostierbare Abfälle so zu entsorgen sind, dass das Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt wird und keine erheblichen Belästigungen der Nachbarschaft hervorgerufen werden.
 
Um Beschwerden aus der Nachbarschaft von vornherein zu unterbinden, ist der Abstand des  Komposthaufens oder Gartenkomposters zum Nachbargrundstück zu beachten. Für den Abstand zum Nachbargrundstück gibt es keine konkreten Zahlen, orientiert wird auf mindestens 1 m. Der Eigentümer des Kompostes muss darauf achten, dass der Nachbar nicht durch Geruchbelästigung und durch einen unästhetischen Anblick gestört wird.
 
Im Uferbereich von Gewässern sind ebenfalls Abstände einzuhalten. Laut Wasserrecht ist aus Unterhaltungsgründen auf einen Abstand von 5 m zum Ufer zu achten. Der Kompost ist so zu lagern, dass kein Abrutschen der Materialien ins Wasser möglich ist.
 
Welche Abfälle für die Kompostierung in Frage kommen, regelt § 2 der o. g. Verordnung. Schadstoffhaltige oder mit Schadstoffen behaftete Materialien wie Öl- und Farbreste, mit Pflanzen- oder Holzschutzmitteln behandelte Materialien dürfen nicht enthalten sein, soweit eine Beeinträchtigung für Boden und Grundwasser ausgehen können. Die Verrottung hat so zu erfolgen, dass keine Schadnager angelockt werden.
 
Nach den Grundsätzen der guten fachlichen Praxis sind zur Kompostierung folgende Abfälle geeignet: Gartenabfälle, Rasenschnitt (Vorsicht, fault schnell), Laub, Strauch- und Baumschnitt (klein geschnitten, ggf. gehäckselt), Eierschalen, Obst- und Gemüseabfälle, Kaffeesatz, Teesud, Stroh, Heu, Hobelspäne.
 
Auch alte bzw. verdorbene Nahrungsmittel, Speisereste (auch gekocht) können als Kompostrohstoff eingesetzt werden. Zu beachten ist aber, dass diese Schadnager anlocken.  Wenn Sie auf den Einsatz von Küchenabfällen nicht verzichten wollen, so ist es ratsam, diese mit einer Schicht Erde abzudecken.
 
Für die Kompostierung nicht geeignet sind samentragende Unkräuter (z. B. Vogelmiere), Gartenabfälle mit Pflanzenkrankheiten (z. B. Feuerbrand) und mit Insektiziden behandelte Pflanzen.
 
Sollten Sie Anfragen zu Pflanzenkrankheiten haben, so können Sie sich an das:
 
Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung
Pflanzenschutzdienst
Ref.31-Allgemeiner Pflanzenschutz
Müllroser Chaussee 54
15236 Frankfurt (Oder)
 
wenden.
 
Grundsätzlich sollten bei der Kompostierung allgemein bedacht werden:
  • Die Zerkleinerung der Materialien beschleunigt die Verrottung.
  • Gute Durchmischung verschieden strukturierter Materialien verhindert Fäule.
  • Je größer der Kompost, desto sicherer wird in der Kernzone eine hohe Temperatur erreicht.
  • Umsetzung des Kompostes ist erforderlich, damit weniger verrottete Materialien von den kälteren Außenbereichen auch in die wärmere Kernzone gelangen.
  • Zusätzliche Wasserzufuhr bei extremer Trockenheit ist zu beachten.
  • Durch pilzliche Erreger befallenes Material mit Erde, z. B. Rasenschnitt oder Laub, in dicker  Schicht abdecken, um möglichen Sporenflug zu verhindern.