Pflegestützpunkt - Neutrale Pflegeberatung und -koordination
Wir ermitteln mit Ihnen gemeinsam Ihren Hilfebedarf, geben Hilfestellung bei der Auswahl und Inanspruchnahme von Unterstützungsangeboten und geben Antworten auf Fragen, wie zum Beispiel:
- Was ist ein Pflegegrad? Wo stelle ich einen Antrag auf Pflegegrad?
- Wie finde ich eine geeignete Pflege- und Betreuungseinrichtung?
- Ich möchte die Pflege meiner Eltern übernehmen. Wie kann ich mich darauf einstellen?
- Was kann ich tun, wenn ich mir die Pflege nicht mehr leisten kann?
Quelle: Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa, Fachbereich Soziales - Pflegestützpunkt

Servicepunkte Region Cottbus-Land (Amt Burg (Spreewald), Stadt Drebkau, Gemeinde Kolkwitz, Gemeinde Neuhausen/Spree, Amt Peitz)
Mehrgenerationenhaus - SOS-Kinderdorf e.V. - Lausitz
Mandy Gärtner, Sandy Stelter-Lehmann
Poznaner Straße 1
03048 Cottbus
Telefon: 0160 90786799
E-Mail: Sandy.Stelter@sos-kinderdorf.de
Freiwilligenagentur - Volkssolidarität Landesverband Bbg. e.V.
Daniela Kühn
Georgenstraße 37
03130 Spremberg
Telefon: 03563 6090321
E-Mail: freiwilligenagentur-spremberg@volkssolidaritaet.de
Servicepunkte Region Forst (Stadt Forst (Lausitz), Amt Döbern-Land)
Mehrgenerationenhaus/Freiwilligenagentur - SOS-Kinderdorf e.V. - Lausitz
Mandy Gärtner
Jahnstraße 1
03149 Forst
Telefon: 0355 869587 471
Mobil: 0176 12606875
E-Mail: Maendy.Gaertner@sos-kinderdorf.de
Servicepunkte Region Guben - (Stadt Guben, Gemeinde Schenkendöbern)
Mehrgenerationenhaus - Haus der Familie Guben e.V.
Birgit Becker
Goethestraße 93
03172 Guben
Telefon: 03561 68510
E-Mail: servicebuero@haus-der-familie-guben.de
Freiwilligenagentur - Haus der Familie Guben e.V.
Kerstin Leutert-Glasche
Goethestraße 93
03172 Guben
Telefon: 03561 68510
E-Mail: freiwilligenagentur@haus-der-familie-guben.de
| Servicepunkte Region Spremberg - (Stadt Spremberg, Stadt Welzow) Mehrgenerationenhaus - Stiftung SPI GB Niederlassung Brandenburg Begegnungsstätte „Mühlentreff“ Sylvia Beyer Mühlenplatz 1 03130 Spremberg Telefon: 015565 277698 E-Mail: pflege-spremberg@bb.stiftung-spi.de Freiwilligenagentur - Volkssolidarität Landesverband Bbg. e.V. Daniela Kühn Georgenstraße 37 03130 Spremberg Telefon: 03563 6090321 E-Mail: freiwilligenagentur-spremberg@volkssolidaritaet.de |
Nutzen Sie das Formular und geben Sie es in einem der Servicepunkte im LK Spree-Neiße ab.
Quelle: Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa, Fachbereich Soziales
Quelle: Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa, Fachbereich Soziales
Quelle: Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa, Fachbereich Soziales - Pflegestützpunkt
Quelle: Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa, Fachbereich Soziales - Pflegestützpunkt
Quelle: www.sozialgesetzbuch-sgb.de
Quelle: www.sozialgesetzbuch-sgb.de
Quelle: GKV-Spitzenverband
Quelle: Bundesministerium für Gesundheit
Bitte beachten:
Da der Pflegestützpunkt hauptsächlich als Beratungsstelle ratsuchenden Bürgern zur Verfügung steht, müssen Termine für Veranstaltungen langfristig und vorrangig an einem Mittwoch geplant werden.
Kontakt:
Telefon: 03562 6933-22
E-Mail: b.zenker-sozialamt@lkspn.de
Informationsveranstaltung 16.06.2026 am KH Spremberg
"Großes Interesse beim Vortrag des Pflegestützpunktes Spree-Neiße: Sozial- und Pflegeberaterin Frau Zenker informierte die zahlreichen Besucherinnen und Besucher am Mittwoch umfassend zu den Themen „Vorsorgekompass“ und „Wegweiser Pflege“. Die Gäste nutzten die Gelegenheit, sich über wichtige Vorsorgemöglichkeiten, Unterstützungsangebote und Orientierungshilfen im Pflegebereich zu informieren sowie individuelle Fragen zu stellen. Wir bedanken uns herzlich bei Frau Zenker für den informativen Vortrag sowie bei allen Anwesenden für ihr großes Interesse und den regen Austausch."

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Bildung trägt nicht nur zu Wohlbefinden bei, sondern kann auch einen Beitrag leisten, lange selbständig zu bleiben. So werden hier z. B. Kurse im Umgang mit dem Internet, Computer, Handy oder Tablet organisiert. Des Weiteren finden Schulungen zum Thema Demenz und PflegebegleiterInnen statt, die besonders die pflegenden Angehörigen stärken.
Quelle: Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa, Fachbereich Soziales - Pflegestützpunkt
Quelle: Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa, Fachbereich Soziales
Quelle: Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa
Quelle: Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa
Quelle: Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa
Quelle: Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa
Quelle: Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa
Quelle: Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa
Quelle: Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa
Quelle: Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa
Quelle: Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa
Quelle: Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa
Quelle: Krankenhaus Spremberg
Quelle: FAPIQ Brandenburg
Standorte und Ansprechpartner

Berliner Straße 15/17
03149 Forst (Lausitz)/Baršć (Łužyca)
E-Mail: b.zenker-sozialamt@lkspn.de
Ansprechpartner
| Birthe Zenker | Sozialberaterin & Pflegeberaterin | 03562 6933-22 |
| Claudia Kaschula | Pflegeberaterin | 03562 6933-23 |
| Josefine Schirneck | Pflegeberaterin | 03562 6933-24 |
Sprechzeiten
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
sowie nach Vereinbarung
Begegnungsstätte
03096 Burg (Spreewald)/Bórkowy (Błota)
Telefon: 03562 6933-22
E-Mail: b.zenker-sozialamt@lkspn.de
Sprechzeiten
Informationen zu Beratungstagen & Beratungszeiten finden Sie in den Aushängen vor Ort sowie in den Amtsblättern Ihrer Ämter & Gemeinden
Familientreff Döbern03159 Döbern
Telefon: 03562 6933-22
E-Mail: b.zenker-sozialamt@lkspn.de
Sprechzeiten
Informationen zu Beratungstagen & Beratungszeiten finden Sie in den Aushängen vor Ort sowie in den Amtsblättern Ihrer Ämter & Gemeinden.
Kavaliershaus DrebkauSchloßstraße 9
03116 Drebkau
Telefon: 03562 6933-22
E-Mail: b.zenker-sozialamt@lkspn.de
Sprechzeiten
Informationen zu Beratungstagen & Beratungszeiten finden Sie in den Aushängen vor Ort sowie in den Amtsblättern Ihrer Ämter & Gemeinden.
Begegnungsstätte DRKOtto-Nagel-Straße 4a
03149 Forst (Lausitz)/Baršć (Łužyca)
Telefon: 03562 6933-22
E-Mail: b.zenker-sozialamt@lkspn.de
Sprechzeiten
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr

Goethestraße 93
03172 Guben
Telefon: 03562 6933-22
E-Mail: b.zenker-sozialamt@lkspn.de
Sprechzeiten
Informationen zu Beratungstagen & Beratungszeiten finden Sie in den Aushängen vor Ort sowie in den Amtsblättern Ihrer Ämter & Gemeinden.
Krankenhaus GubenWilkestraße 14
03172 Guben
Telefon: 03562 6933-22
E-Mail: b.zenker-sozialamt@lkspn.de
Sprechzeiten
Informationen zu Beratungstagen & Beratungszeiten finden Sie in den Aushängen vor Ort sowie in den Amtsblättern Ihrer Ämter & Gemeinden.

Am Klinikum 30
03099 Kolkwitz/Gołkojce
Telefon: 03562 6933-22
E-Mail: b.zenker-sozialamt@lkspn.de
Sprechzeiten
Informationen zu Beratungstagen & Beratungszeiten finden Sie in den Aushängen vor Ort sowie in den Amtsblättern Ihrer Ämter & Gemeinden
Familien-, Dienstleistungs-, Gemeindezentrum der Gemeinde Neuhausen/Spree
03058 Neuhausen-Spree/OT Laubsdorf
Telefon: 03562 6933-22
E-Mail: b.zenker-sozialamt@lkspn.de
Sprechzeiten
Informationen zu Beratungstagen & Beratungszeiten finden Sie in den Aushängen vor Ort sowie in den Amtsblättern Ihrer Ämter & Gemeinden
Familien- und Nachbarschaftstreff
03185 Peitz/Picnjo
Telefon: 03562 6933-22
E-Mail: b.zenker-sozialamt@lkspn.de
Sprechzeiten
Informationen zu Beratungstagen & Beratungszeiten finden Sie in den Aushängen vor Ort sowie in den Amtsblättern Ihrer Ämter & Gemeinden
Begegnungsstätte AWOKarl-Marx-Straße 18
03130 Spremberg/Grodk
Telefon: 03562 6933-22
E-Mail: b.zenker-sozialamt@lkspn.de
Sprechzeiten
Informationen zu Beratungstagen & Beratungzeiten finden Sie in den Aushängen vor Ort sowie in den Amtblättern Ihrer Ämter & Gemeinden

Karl-Marx-Straße 80
03130 Spremberg/Grodk
Telefon: 03562 6933-22
E-Mail: b.zenker-sozialamt@lkspn.de
Sprechzeiten
Informationen zu Beratungstagen & Beratungszeiten finden Sie in den Aushängen vor Ort sowie in den Amtsblättern Ihrer Ämter & Gemeinden
Themen
Im Mai 2026 wurde als weiteres Unterstützungsangebot der „Wegweiser Pflege“ herausgegeben. Mit diesem Wegweiser werden BürgerInnen Informationen an die Hand gegeben, damit sie die für ihre individuelle Situation passenden Pflegeleistungen und Unterstützungsmöglichkeiten finden und optimal nutzen können.
Den "Wegweiser Pflege LK SPN" erhalten Sie kostenfrei zu den Sprechzeiten im Pflegestützpunkt.
Wir möchten darauf hinweisen, dass ein Postversand nicht möglich ist.
Quelle: Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa, Fachbereich Soziales - Pflegestützpunkt
Um Menschen mit Pflegebedarf ein möglichst langes Leben im eigenen Zuhause zu ermöglichen, benötigen sie neben der Pflege oft auch Unterstützung im Alltag.
Die Pflegeversicherung stellt für alle häuslich versorgten pflegebedürftigen Personen einen sogenannten Entlastungsbetrag in Höhe von monatlich bis zu 131 Euro zur Verfügung.
Dieses Geld kann unter anderem für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag genutzt werden.
Hilfe kann zum Beispiel sein:
- Begleitung zum Arzt, zu Behörden, zum Einkauf oder zum Friedhof
- Unterstützung im Haushalt
- Hilfe bei der Organisation des Alltags
- Unterstützung bei der Pflege sozialer Kontakte
- Freizeitgestaltung/Beschäftigung in Form von gemeinsamen Kochen, Backen, Musizieren, Lesen oder Spiele spielen
- Gespräche und Zuwendung
Sind freiwillig Engagierte, die als Einzelperson über eine Anerkennung als Nachbarschaftshelfer:in verfügen.
Voraussetzungen:
Nachweis einer Schulung über Grund- und Notfallwissen.
Zusicherung der Nachbarschaftshelfer:in, dass
• maximal zwei pflegebedürftige Personen im gleichen Zeitraum unterstützt werden,
• man mit der pflegebedürftigen Person nicht bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert ist, in einer häuslichen Gemeinschaft lebt oder als Pflegeperson im Sinne des § 19 SGB XI tätig ist.
Registrierung
Die Registrierung erfolgt beim Landesamt für Soziales und Versorgung. Das dafür erforderliche Formular ist auf der Internetseite www.nachbarschaftshilfe-brandenburg.de zu finden.
ALLTAGSHELFER:IN
Sind freiwillig Engagierte, die sich bei einem Träger anschließen, der über eine Anerkennung als Angebot zur Unterstützung im Alltag verfügt.
Voraussetzungen:
Nachweis einer Schulung über Grund- und Notfallwissen.
Für die Zusammenarbeit zwischen Träger und Alltagshelfer:in wird eine schriftliche Vereinbarung zum Ziel und Zweck der Aufgaben geschlossen.
Alles weitere klärt der Träger für den/die Alltagshelfer:in.
Schulungen
Die Schulungen für die Nachbarschafts- und Alltagshelfer werden im Landkreis Spree-Neiße durch die Servicepunkte vor Ort angeboten.
Quelle: Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa, Fachbereich Soziales
Quelle: Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa, Fachbereich Soziales
Der Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa bietet seit 2025 erstmalig den Vorsorgekompass an - ein praktisches Hilfsmittel für alle Bürgerinnen und Bürger, um wichtige Entscheidungen im Vorsorgefall klar zu regeln.
Den "Vorsorgekompass" erhalten Sie kostenfrei zu den Sprechzeiten im Pflegestützpunkt.
Wir möchten darauf hinweisen, dass ein Postversand nicht möglich ist.
Quelle: Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa, Fachbereich Soziales - Pflegestützpunkt
Sprechen Sie mit Ihren Lieben darüber, was sich für Sie verändert hat und in welchen Bereichen Sie nun jemanden an Ihrer Seite brauchen. Und auch anders herum dürfen Sie als Angehörige klären, in welchem Maß und von wem betreut werden kann.
Auch wenn der eigene Pflegebedarf etwas sehr Subjektives ist, kann dieser rein formal gemessen werden. Nur so können Unterstützungsmöglichkeiten individuell angepasst werden.
Der Bedarf an Pflege wird anhand festgelegter Kriterien in einem gesetzlichen Prüfverfahren bestimmt und anschließend in Pflegegrade unterteilt. Maßgeblich sind dabei die individuellen Einschränkungen in den folgenden Bereichen:
- Mobilität
- Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
- Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
- Selbstversorgung
- Bewältigung und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen
- Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte.
Die Unterstützungsangebote sind dabei an die individuellen Einschränkungen und Bedürfnisse angepasst. Um sie zu erhalten, ist ein Antrag bei der Pflegekasse zu stellen
Ob und in welcher Schwere Pflegebedürftigkeit vorliegt, wird im Auftrag der Pflegekasse durch den Medizinischen Dienst geprüft. Dabei wird insbesondere untersucht, wie selbstständig Sie bestimmte Aktivitäten durchführen können. Wenn Sie einen Antrag auf Pflegeleistungen stellen, teilt die zuständige Pflegekasse Ihnen innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Eingang Ihres Antrags die Entscheidung über die Zuerkennung eines Pflegegrades schriftlich mit.
Ob zu Hause oder stationär: Welche Variante für Sie infrage kommt, sollten Sie schon vor der Begutachtung überlegen. Auf diese Weise können die Leistungen der Pflegeversicherung individuell auf Sie zugeschnitten werden.
Die Leistungsbeträge der Verhinderungspflege und der Kurzzeitpflege wurden in einem gemeinsamen Jahresbetrag zusammengefasst. Damit steht ein Gesamtbetrag von 3.539 Euro pro Kalenderjahr zur Verfügung, den Anspruchsberechtigte (Pflegegrade 2 bis 5) flexibel für beide Leistungsarten einsetzen können. Die Eigenanteile im Rahmen der Kurzzeitpflege können aus dem Budget „Entlastungsbetrag“ erstattet werden.
Pflegegrad 1: keinen Anspruch
Pflegegrad 2: 347 Euro
Pflegegrad 3: 599 Euro
Pflegegrad 4: 800 Euro
Pflegegrad 5: 990 Euro
Pflegegeld kann mit Ambulanten Pflegesachleistungen kombiniert werden. Dabei wird das Pflegegeld je nach Höhe der bezogenen häuslichen Pflegesachleistungen anteilig ausgezahlt.
Pflegegrad 1: keinen Anspruch
Pflegegrad 2: 796 Euro
Pflegegrad 3: 1.497 Euro
Pflegegrad 4: 1.859 Euro
Pflegegrad 5: 2.299 Euro
Pflegesachleistungen können Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 beanspruchen.
Sachleistungen sind pflegerische Dienste, die zum Beispiel ein ambulanter Pflegedienst oder eine Pflegeeinrichtung in der Tages- und Nachpflege anbietet.
Beispiele bezuschussungsfähiger Maßnahmen:
- Einbau einer Dusche,
- Einbau und Anbringung von Treppenliften,
- Türverbreiterungen,
- Installation von Wasseranschlüssen,
- Ein- und Umbau von Mobiliar,
- statische Gutachten, Antragsgebühren, Kosten der Bauüberwachung.
Die Entscheidung, ob und ggf. in welcher Höhe ein Zuschuss zur Verbesserung des Wohnumfelds gewährt wird, liegt im Ermessen der Pflegekasse.
Der Entlastungsbetrag ist eine zweckgebundene Leistung die nur von anerkannten Dienstleistern für:
- Leistungen der Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege sowie
- Pflegesachleistungen und Unterstützungen im Alltag
Die Pflegebedürftigen reichen Belege für die in Anspruch genommenen Leistungen bei ihrer Pflegekasse ein und erhalten Kosten bis zur Höhe des Entlastungsbetrags erstattet. Alternative besteht die Möglichkeit der Abrechnung durch den Leistungserbringer, dieser rechnet bei der Pflegekasse direkt ab. Vorrausetzung ist hierbei eine Abtretungserklärung vom Versicherten.
Gut zu wissen: nicht ausgeschöpfte Beträge aus einem Kalenderjahr, können im Folgejahr bis zum 30.6. mitgenutzt werden!
Er findet in der eigenen Häuslichkeit statt und wird meist von Mitarbeitern eines ambulanten Pflegedienstes durchgeführt.
Ab 2026 gilt:
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5, die ausschließlich Pflegegeld beziehen, müssen nur noch zweimal im Jahr den verpflichtenden Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI abrufen.
Für alle Pflegebedürftigen in häuslicher Pflege – auch mit Pflegegrad 1 – bleibt das Recht bestehen, bis zu zweimal jährlich eine solche Beratung in Anspruch zu nehmen.
Bei Pflegegrad 4 und 5 kann die Beratung auf Wunsch und bei entsprechendem Bedarf weiterhin auf bis zu vier Termine pro Jahr ausgeweitet werden.
So bleibt die fachliche Unterstützung möglich, wird aber weniger bürokratisch.
Häufigkeit der Beratungseinsätze:
Pflegegrad 1 nicht vorgeschrieben
Pflegegrad 2 2 x pro Jahr
Pflegegrad 3 2 x pro Jahr
Pflegegrad 4 1 x pro Jahr
Pflegegrad 5 1 x pro Jahr
Bitte beachten:
-
Sie müssen sich selbst um den notwendigen Termin für einen Beratungseinsatz kümmern.