Allgemeine Informationen
Ein weiterer wesentlicher Bestandteil des Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch vom 01.04.2011 (BGBL Teil I S. 850 ff) ist das Bildungs- und Teilhabepaket. Ziel dieses Pakets ist die Verbesserung der Lebenssituation von Kindern und Jugendlichen, deren Eltern Leistungen nach dem SGB II, Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten. Es ermöglicht den Kindern, mitzumachen, sich gemeinsam mit Gleichaltrigen nach der Schule im Vereinsleben zu engagieren, zu musizieren, in Schule, Kita oder Hort an der Mittagsverpflegung teilzunehmen, oder aber auch eine gezielte Lernförderung zu erhalten, wenn eine Versetzung gefährdet ist.
Das Bildungspaket ist rückwirkend zum 1. Januar 2011 in Kraft getreten. Anträge werden entsprechend berücksichtigt und bearbeitet.
Das Bildung und Teilhabepaket gliedert sich in sieben Bestandteile und wird für Leistungsberechtigte durch das Jobcenter Spree-Neiße wie folgt umgesetzt:
- Für eintägige Schul- und Kitaausflüge werden die tatsächlichen Aufwendungen übernommen. Die Gewährung erfolgt nach Antragstellung in Form eines Gutscheines.
- Für mehrtägige Klassenfahrten erfolgt ebenfalls eine Übernahme der tatsächlichen Kosten in Form eines Gutscheines.
- Für den persönlichen Schulbedarf wird ein Zuschuss in Höhe von 70 € zum Schuljahresbeginn und von 30 € zum 2. Schulhalbjahr gewährt. Diesen Zuschuss gibt es erstmalig zu Beginn des nächsten Schuljahres im August 2011, da für das bereits laufende Schuljahr nach der alten gesetzlichen Regelung die Zahlung für das laufende Schuljahr erfolgte.
- Die Kostenübernahme für eine notwendige Schülerbeförderung erfolgt nicht über das Jobcenter Spree-Neiße, da der Eigenanteil für Geringverdiener auf Antrag derzeit über das Schulverwaltungsamt übernommen wird.
- Kostenübernahme für eine angemessene Lernförderung, wenn das Erreichen der wesentlichen Lernziele (die Versetzung) gefährdet ist. Hierfür ist es erforderlich, das mit der Antragstellung eine Bestätigung der Schule eingereicht wird. Die Gewährung der Lernförderung in einem erforderlichen und angemessenen Rahmen erfolgt ebenfalls in Form eines Gutscheines.
- Ein weiterer wesentlicher Bestandteil des Bildungs- und Teilhabepakets ist der Zuschuss zur gemeinschaftlichen Mittagsversorgung, der jedem Kind ermöglichen soll, in Schule oder Kindertageseinrichtung in der Gemeinschaft ein warmes Mittagessen einzunehmen. Auch hierfür werden auf Antrag Gutscheine ausgereicht. Es ist zu beachten, dass ein Eigenanteil in Höhe von 1 Euro /Mahlzeit selbst erbracht werden muss.
- Soziale und kulturelle Teilhabe – hier stehen 10 Euro fürs „Mitmachen“ bei Sport, Kultur und Freizeit für jedes Kind und jeden Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres zur Verfügung. Auf Antrag werden die Beiträge bis zu 10 Euro monatlich direkt an den jeweiligen Verein gezahlt.










