Pressemitteilung Nr. 32/2023, 02.02.2023

Änderung der Corona-Regeln ab 02. Februar 2023

Aufhebung Maskenpflicht im ÖPNV und im Fernverkehr

Die Corona-Lage hat sich im Land Brandenburg entspannt. Die drei Corona-Warnampeln stehen landesweit seit knapp zwei Wochen auf Grün. Aus dieser Entwicklung heraus ergeben sich Veränderungen in der FFP2-Maskenpflicht.
Folgende Regelungen gelten daher ab 02. Februar 2023:

Die FFP2-Maskenpflicht im ÖPNV wird in Brandenburg zum 2. Februar 2023 aufgehoben.
Die FFP2-Maskenpflicht im Fernverkehr ist ebenfalls aufgehoben.
                                            
Nach dem Ende dieser Maskenpflicht wird empfohlen, in den Verkehrsmitteln des ÖPNV freiwillig eine Maske zu tragen. Masken schützen nachweislich und effektiv vor Infektionen.

Die FFP2-Maskenpflicht gilt noch für Patienten und Besucher in Arztpraxen, Zahnarztpraxen, Dialyseeinrichtungen und weiteren Einrichtungen des Gesundheitswesens.

Die FFP2-Maskenpflicht und eine Testpflicht besteht weiterhin für den Zutritt zu Krankenhäusern, Rehabilitationseinrichtungen und vergleichbaren Einrichtungen sowie zu voll- und teilstationären Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen.

Die FFP2-Maskenpflicht und Testnachweispflicht gilt ebenfalls für Beschäftigte in ambulanten Pflegediensten oder vergleichbaren Unternehmen.

Ausnahmen von der Testnachweispflicht sind vorgesehen für Personen, die in den jeweiligen Einrichtungen oder von den jeweiligen Dienstleistern behandelt, betreut oder gepflegt werden. 

Ausnahmen von der Maskenpflicht sind vorgesehen, wenn die medizinische oder vergleichbare Behandlung dem Tragen einer Maske entgegensteht sowie für die in den jeweiligen Einrichtungen behandelten oder gepflegten Personen in den für ihren persönlichen Aufenthalt bestimmten Räumlichkeiten.


Pressestelle Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa
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