Kleinkläranlagen (bis 50 Einwohner)

  • Erteilung von wasserrechtlichen Erlaubnissen für Kleinkläranlagen
  • Abnahme nach Fertigstellung
  • auf Wunsch Beratung zu Neubau und Umrüstung von KKA

Sprechzeiten

Dienstag von 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr
Donnerstag von 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr

Gebühren

Die Gebühr berechnet sich nach dem Nutzungsumfang sowie der beantragten Geltungsdauer der wasserrechtlichen Erlaubnis auf Grundlage des Gebührengesetzes für das Land Brandenburg (GebGBbg) i. V. m. der Verordnung zur Erhebung von Verwaltungsgebühren für den Bereich Umwelt (GebOUmwelt).

Fristen

  • Antrag spätestens 4 Wochen vor Baubeginn

Kontakt

Fachbereich Umwelt (70) / SG Untere Wasserbehörde
Sachgebietsleiterin Untere Wasserbehörde
 Frau Hanisch
Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa - Kreishaus
Heinrich-Heine-Straße 1
03149 Forst (Lausitz)/Baršć (Łužyca)
Zimmer: B.2.36
Telefon: 03562 986- 17016
Fax:03562 986- 17088
E-Mail: umweltamt@lkspn.de

Dokumente zum Herunterladen

Antrag Kleinklärananlage + Ausfüllhinweise
Download Antrag
Quelle: Landkreis Spree-Neiße, FB Umwelt - Untere Wasserbehörde

Merkblatt Errichtung und Betreibung einer Kleinkläranlage (KKA)
Download Merkblatt
Quelle: Landkreis Spree-Neiße, FB Umwelt - Untere Wasserbehörde

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