Pressemitteilung Nr. 183/04, 15.09.2004

Landkreis Spree-Neiße als alleiniger Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende gemeldet

Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen des Landes Brandenburg hat dem Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit am 13. September 2004 diejenigen Brandenburger Landkreise gemeldet, die Anträge auf Zulassung als alleinige Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende gestellt haben und deren Anträge alle formalen Voraussetzungen erfüllen. Die Bewertung der Konzepte im Rahmen des zuvor landesseitig vorgenommenen Auswahlverfahrens hat dabei ergeben, dass sich der Landkreis Spree-Neiße in der dem Bund vorgeschlagenen Reihefolge auf dem ersten Platz befindet.

Damit ist davon auszugehen, dass auch die formelle Zulassung, die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit zu erteilen ist, kurzfristig beim Landkreis Spree-Neiße eingehen wird. Der Landkreis Spree-Neiße wäre dann einer der vier bzw. fünf Brandenburger Landkreise, die in einer sechsjährigen Experimentierphase die gesamte Umsetzung von „Hartz IV“ übernehmen werden, das heißt, künftig also ebenso die Auszahlung des Arbeitslosengeldes II wie auch die Eingliederung der Arbeitslosen in das Erwerbsleben übernehmen.

 


Pressestelle des Landkreises Spree-Neiße
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