Pressemitteilung Nr. 46/05, 08.02.2005

Öffentliche Bekanntmachung des Kataster- und Liegenschaftsamtes

... zur Übernahme der Angaben der Bodenschätzung in die Liegenschaftskarte in der Gemeinde Kolkwitz und deren öffentlicher Auslegung

In der Gemeinde Kolkwitz, Gemarkung Gulben in der Flur 1 und 2 sind die Angaben der Bodenschätzung in die Liegenschaftskarte übernommen worden.

Gemäß § 10 des Vermessungs- und Liegenschaftsgesetzes (VermLiegG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Dezember 1997 (GVBl. I 1998 S. 2), geändert durch Artikel 12 des Gesetzes zur Änderung verwaltungsverfahrens-, ordnungs-, datenschutz-, statistik- und vermessungs- und liegenschaftsrechtlichen Bestimmungen aus Anlass der EURO-Einführung (GVBl. I 2001 S. 298) ist das Liegenschaftskataster das amtliche Verzeichnis der Grundstücke im Sinne des § 2 Abs. 2 der Grundbuchordnung. Die Einrichtung und Fortführung des Liegenschaftskatasters sowie seine Weiterentwicklung sind landeseinheitlich so zu gestalten, dass es den Anforderungen des Rechtsverkehrs, der Verwaltung und der Wirtschaft an ein öffentliches raumbezogenes Basisinformationssystem gerecht wird.

Nach § 12 VermLiegG in Verbindung mit § 1 der Offenlegungsverordnung vom 17. Februar 1999 (GVBl. II S. 130) werden zur Bekanntgabe die Darstellung der Bodenschätzungsangaben in der Liegenschaftskarte den Eigentümern, Nutzungs- und Erbbauberechtigten offen gelegt.

Die Offenlegung erfolgt beim Kataster- und Vermessungsamt Spree-Neiße, Vom-Stein-Straße 27, 03050 Cottbus,

in der Zeit vom 07.03.2005 bis 07.04.2005
im Raum 2.14.


Hinweis über Einwendungen zu Darstellungen in der Liegenschaftskarte
Gegen die Darstellungen der Bodenschätzungsangaben in der Liegenschaftskarte können innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Einwendungen erhoben werden.

Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die Darstellungen der Bodenschätzungsangaben in der Liegenschaftskarte kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Landkreis Spree-Neiße - Der Landrat, Heinrich-Heine-Straße 1, 03149 Forst (Lausitz) schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.


Schöne, Amtsleiter Kataster- und Vermessungsamt
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