Pressemitteilung Nr. 337/06, 29.12.2006

Beseitigungsanordnung für Weskower Dorfkonsum

Landkreis Spree-Neiße beugt sich jüngstem Gerichtsbeschluss

Nach einem mehr als einem Jahrzehnt andauernden Rechtsstreit um den Erhalt des sogenannten „Dorfkonsums Weskow“ ist der Landkreis Spree-Neiße nun am 28.12.2006 der Verpflichtung aus dem Urteil des Verwaltungsgerichtes Cottbus vom 23.10.2003 nachgekommen. Nachdem in diesem Nachbarschaftsstreit alle juristischen Bemühungen des Landkreises Spree-Neiße gescheitert sind, der betroffenen Familie Haus und Existenz zu erhalten, wurde die Eigentümerin des Gebäudes in der Sellessener Allee 7a in Spremberg mit einer Beseitigungsanordnung aufgefordert, das Gebäude vollständig abzureißen.

Der Landkreis Spree-Neiße beugt sich damit dem jüngsten Beschluss des Verwaltungsgerichtes in Cottbus vom 16.11.2006, das bei Zuwiderhandlung ein Zwangsgeld in Höhe von 10.000 EUR festgelegt hatte. „Das ist ein fatales Ergebnis und macht augenscheinlich den Unterschied zwischen Vernunft und Rechtssprechung deutlich“, so Landrat Dieter Friese, der ein weiteres juristisches Kräftemessen in dieser Angelegenheit nicht ganz ausschließt.


Pressestelle des Landkreises Spree-Neiße
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