Pressemitteilung Nr. 322/07, 28.12.2007

Abfallgebührenbescheide 2008

Im Februar 2008 werden die Abfallgebührenbescheide für das Jahr 2008 zugestellt.
Damit bei der Erstellung Ihres Abfallgebührenbescheides die korrekten Angaben zur Personenzahl bzw. der zuzurechnenden Einwohnergleichwerte verwendet werden können, denken Sie bitte schon heute daran, dem Eigenbetrieb „Abfallwirtschaft„ nachfolgende Informationen mitzuteilen.
 
1. Veränderungen der Anzahl der auf dem Grundstück mit Haupt- und Nebenwohnsitz gemeldeten Personen bzw. der Anzahl der dem Grundstück zuzurechnenden Einwohnergleichwerte sind unverzüglich zu melden. Derartige Änderungen werden zugunsten des Gebührenschuldners ab Folgemonat der Bekanntgabe gegenüber dem Landkreis berücksichtigt.
 
2. Eine Gebührenreduzierung kann auf Antrag des Grundstückseigentümers für die Personen erfolgen kann, die im laufenden Jahr dauerhaft außerhalb des Grundstückes untergebracht sind (Studierende, Auszubildende, Grundwehrdienst- und Ersatzdienstleistende, Heimbewohner, Montagearbeiter). Der Antrag ist schriftlich mit der Vorlage eines entsprechenden Nachweises einzureichen und gilt ab Antragstellung bzw. ab dem beantragten Termin, jedoch nicht rückwirkend. Bei Haushalten mit mehr als drei Kindern unter 18 Jahren erfolgen auf schriftlichen Antrag die Gebührenerhebung und die Festlegung des Mindestvolumens wie für einen 5-Personen-Haushalt.
Der Nachweis ist jährlich zu erbringen!


Pressestelle Landkreis Spree-Neiße
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