Pressemitteilung Nr. 192/2019, 17.09.2019

Fördermöglichkeit

Die Kreisverwaltung stellt für den Landkreis Spree-Neiße Fördermittel zur Grundversorgung des Brandenburgischen Weiterbildungsgesetzes zur Ver­fügung. Voraussetzung für den Erhalt der Fördermittel bildet die Anerkennung als Weiterbildungseinrichtung gemäß § 7 Bbg WBG durch das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport.

Bis zum 29.11.2019 können Anträge von anerkannten Bildungsträgern für das Jahr 2020 gestellt werden.

Für Anmeldungen und nähere Informationen stehen die Mitarbeiter des Fachbereiches Schule, Kultur und Sport ab sofort unter Telefon 03562 6981-94018 zur Verfügung.


Pressestelle Landkreis Spree-Neiße
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