Pressemitteilung Nr. 57/2020, 16.03.2020

Die Kreisverwaltung Spree-Neiße schränkt ab 17. März 2020 den Publikumsverkehr ein!

Diese Einschränkung betrifft neben der Kreisverwaltung in der Heinrich-Heine Straße 1 in Forst (Lausitz) auch alle Außenstellen in Cottbus, Guben, Forst und Spremberg inklusive des Eigenbetriebes Jobcenter Spree-Neiße.
 
Sollten Bürgerinnen und Bürger einen persönlichen Termin vereinbart haben, entfällt dieser ohne Rechtsfolgen. Die Kontaktaufnahme kann weiterhin per Mail oder per Telefon erfolgen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisverwaltung sind weiter für die Bürgerinnen und Bürger da. Sollte ein persönlicher Termin unvermeidbar sein, wird dieser ermöglicht.
 
Ziel ist es, die Arbeitsfähigkeit der Kreisverwaltung für die Erbringung von Leistungen vor dem Hintergrund des sich ausbreitenden Corona-Virus aufrecht zu erhalten. Demnach hat die Leistungsgewährung Vorrang.
 
Bürgerinnen und Bürger, die einen Antrag benötigen, können diesen per Telefon abfordern, ausfüllen und anschließend schriftlich beim zuständigen Bearbeiter einreichen.
 
Für die Kfz-Zulassung und Führerscheinstelle gilt ab dem 17. März 2020, dass eine zwingende Vorabanmeldung erforderlich ist. Es erfolgt ausschließlich eine Bearbeitung von Vorgängen mit Termin. Diese können vereinbart werden unter 03562 986 -13201 oder -13603. Die Sprechzeiten der Kfz-Zulassung und Führerscheinstelle, in denen eine Terminvereinbarung möglich ist, lauten:
 
Montag
08:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag
08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr
Mittwoch
08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr
Freitag
08:00 bis 11:00 Uhr
 
Die telefonischen Erreichbarkeiten sowie weiterführende und aktuelle Informationen entnehmen die Bürgerinnen und Bürger bitte der Homepage des Landkreises.


Pressestelle Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa
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