Pressemitteilung Nr. 270/2020, 21.10.2020

Landkreis Spree-Neiße widerruft Wasserentnahme aus Oberflächengewässern

Der Landkreis Spree-Neiße hebt mit Bekanntgabe per Allgemeinverfügung das zeitlich beschränkte Wasserentnahmeverbot für private Wasserentnahmen aus der Spree und ihren Zuflüssen wieder auf.

Da die flächendeckenden Niederschläge am 13. und 14. Oktober 2020 zu einer Entspannung der Niedrigwassersituation geführt haben, sich die Vegetationsperiode dem Ende neigt und damit auch der Bewässerungsbedarf zurückgeht, kann die Wasserentnahme aus den oberirdischen Gewässern wieder für die Allgemeinheit freigegeben werden.

Die Wasserentnahme mittels Pumpvorrichtungen aus oberirdischen Gewässern für den eigenen Bedarf (Eigentümer- und Anliegergebrauch) ist ab dem Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung des Widerrufs wieder uneingeschränkt zulässig.

Der genaue Wortlaut der Allgemeinverfügung kann dem Anhang entnommen werden.


Pressestelle Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa
Allgemeinverfügung PDF Datei (78 KB)
Quelle: Landkreis SPN
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