Pressemitteilung Nr. 92/10, 22.03.2010

Nur noch 17 Landrats-Kandidaten in Spree-Neiße

Prüfung der Kreisverwaltung ergab formelle Ausschlussgründe in drei Fällen

Im Verfahren um die Wahl des Landrates/der Landrätin des Landkreises Spree-Neiße und gemäß Beschluss des Sonder-Kreisausschusses vom 18. März 2010 hat der Fachbereich Recht der Kreisverwaltung in den vergangenen Tagen geprüft, ob bei den 20 eingegangenen Bewerbungen die formellen Voraussetzungen für die Wahl und Ernennung zum Landrat/zur Landrätin vorliegen. Diese Vorprüfung der Unterlagen hat dabei Folgendes ergeben:

Von den insgesamt eingegangenen 20 Bewerbungen für das Amt des Landrates/der Landrätin sind drei Bewerbungen auszuschließen.

Zwei Bewerbungen (laufende Nr. 1 und 2) sind ausschließlich per E-Mail eingegangen. Da der Landkreis Spree-Neiße in der Stellenausschreibung ausdrücklich die Bewerbung im verschlossenen Umschlag an eine postalische Anschrift gefordert hat, erfüllen diese E-Mail-Bewerbungen nicht die geforderten Voraussetzungen. Beide Bewerber wurden nochmals rechtzeitig per Rück-Mail auf diese Voraussetzung aufmerksam gemacht. Eine formgerechte Bewerbung ist dennoch nicht erfolgt.

Eine weitere Bewerbung (laufende Nr. 20) ist zu spät eingegangen und kann daher ebenso nicht berücksichtigt werden. Der Landkreis Spree-Neiße hat ausdrücklich festgelegt, dass die Bewerbungsfrist am 17.03.2010 endet und dass die nach Ablauf dieser Frist eingehenden Bewerbungen nicht mehr berücksichtigt werden.

Die verbleibenden 17 Bewerbungen erfüllen, soweit bisher ersichtlich, die formellen Voraussetzungen für das bevorstehende Wahlverfahren.

Den Kreistagsabgeordneten obliegt nunmehr die Auswahl der Bewerber/innen nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung, um sie für die eigentliche Wahl im Sonderkreistag am 19. April 2010 vorzuschlagen.


Pressestelle des Landkreises Spree-Neiße
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