Pressemitteilung Nr. 328/2020, 11.12.2020

Allgemeinverfügung: Präsenzunterricht ab Jahrgangsstufe 7 wird ausgesetzt

Am 10.12.2020 hat der Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa zum ersten Mal seit Pandemiebeginn den Inzidenzwert von 300 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner innerhalb einer Woche zum ersten Mal überschritten. Mit 94 labordiagnostisch nachgewiesenen SARS-COV-2-Infektionen innerhalb eines Tages gibt es zudem einen weiteren Höchstwert zu verzeichnen. Auch die Zahl der Menschen, die mit einem schweren COVID-19-Verlauf im Krankenhaus stationär behandelt werden müssen, ist sprunghaft von 20 auf 34 gestiegen.

Landrat Harald Altekrüger schätzt die Situation ein:
„Die bisher getroffenen Maßnahmen sind nicht ausreichend, um das Infektionsgeschehen auf ein Maß einzudämmen, dass die Kontaktverfolgung und angemessene Gesundheitsversorgung für alle Betroffenen ermöglicht. Die Lage im Landkreis ist ernst. Es ist nun geboten, dass wir in Bereichen nachjustieren, die wir ursprünglich nicht antasten wollten. Seit Oktober beobachten wir massive Ausbrüche in unseren Schulbetrieben, die sich aufgrund der weitreichenden Kontakte der Kinder nur schwer beherrschen lassen. Zusätzlich sollen die Schülerinnen und Schüler ab der 5. Jahrgangsstufe während ihres Aufenthaltes eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Der Präsenzunterricht wird ab der 7. Klasse sowie in den Leistungs- und Begabtenklassen ab der 5. Jahrgangsstufe ab dem 14. Dezember ausgesetzt.
Letztlich ist es jedoch so: Mit politischen Maßnahmen können wir nur bis zu einem gewissen Punkt den Gesundheitsschutz bereitstellen. Wir haben es mit einer Viruserkrankung zu tun, die erst ihre Macht erhält durch ungeschützte zwischenmenschliche Kontakte. Jede noch so strenge Maßnahme kann Verantwortungsgefühl, Selbstdisziplin in Gemeinschaftssinn des Einzelnen nicht ersetzen. Inzwischen wissen wir, mit welchen Verhaltensänderungen wir das Virus zurückdrängen können. Jede Bürgerin und jeder Bürger muss sich fragen, ob sie mit dem Gedanken weiterleben möchten, dass sie durch rücksichtloses Verhalten möglicherweise für die schwere Erkrankung oder den Tod eines anderen Menschen verantwortlich sind.“

Die SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg sieht vor, dass ein Landkreis weitere gezielte Schutzmaßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) treffen muss, sobald das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) innerhalb der letzten sieben Tage kumulativ mehr als 200 Neuinfektionen mit dem SARS-CoV-2 Virus pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner feststellt. Nach den Veröffentlichungen des LAVG ist dieser Fall im Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa am 02.12.2020 eingetreten. An diesem Tag hat die 7-Tage-Inzidenz bei 223,4 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern gelegen.
 
Der Landrat des Landkreises Spree-Neiße/ Wokrejs Sprjewja-Nysa erlässt gemäß § 26 Abs. 3 der „Zweiten Verordnung über befristete Eindämmungsmaßnahmen aufgrund des SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 im Land Brandenburg (SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung - SARS-CoV-2-EindV)“ vom 30. Oktober 2020 (GVBl. Bbg. II Nr. 110) i. V. m. §§ 28 Absatz 1 Sätze 1 und 2, 28 und 28a des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) im Benehmen mit dem Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg eine weitere Allgemeinverfügung mit zusätzlichen Schutzmaßnahmen.
 
Folgende Regelungen gelten ab dem 14.12.2020 bis einschließlich 31.01.2021: 

Schulbetrieb

  • Vom 14. Dezember 2020 bis einschließlich 10.01.2021 ist an allen Schulen jedes Bildungsganges (allgemeinbildende und berufsbildende Schulen) und Schulen des zweiten Bildungsweges in öffentlicher und privater Trägerschaft ab der 7. Jahrgangsstufe und in den Leistungs- und Begabtenklassen der Präsenzunterricht ab der 5. Jahrgangsstufe (Klasse) untersagt. Hiervon ausgenommen sind die Förderschulen. Im Übrigen gelten die schulorganisatorischen Regelungen der Schulbehörde, die diese nach § 17 Abs. 4 SARS-CoV-2 EindV treffen kann, insbesondere in dem Fall, dass die Schulbehörde einen Distanzunterricht einrichtet.
  • Der Präsenzunterricht der Volkshochschule, der privaten Musikschulen und der Städtischen Musikschule, der Musik und Kunstschule Johann Theodor Römhild ist ebenfalls untersagt. Die Unterrichtserteilung mittels Distanzunterricht ist, soweit möglich, erlaubt. Entsprechendes gilt für Bildungsdienstleister im Bereich der beruflichen Bildung und überbetrieblichen Unterweisungen von Auszubildenden sowie vergleichbare Angebote.
  • Alle Schülerinnen und Schüler der fünften und sechsten Jahrgangstufe (Klasse) und Lehrkräfte, die in diesen Jahrgangsstufen unterrichten, müssen eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Diese Verpflichtung betrifft auch auf Schülerinnen und Schüler der fünften und sechsten Jahrgangsstufe, die einen Hort besuchen und ihr entsprechendes Betreuungspersonal. Sonstiges nichtpädagogisches Personal und sämtliche Personen, die eine Schule oder einen Hort zu Besuchs- oder anderen Zwecken betreten, müssen ebenfalls eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.

Schulungen und Informationsveranstaltungen

  • Schulungen und Informationsveranstaltungen, die nicht dem Versammlungsrecht unterliegen, dürfen nur durchgeführt werden, wenn ein entsprechendes  Hygienekonzept mit Mund-Nasen-Bedeckung und Mindestabstand durchgesetzt wird.
Märkte und Wochenmärkte
  • Das Aufstellen sämtlicher Verkaufs-, Tausch oder Ausstellungsstände auf Wochenmärkten und sonstigen Märkten (zum Beispiel Flohmärkte) ist verboten.
  • Ausgenommen hiervon sind Verkaufsstände, die ausschließlich den Verkauf von Weihnachtsbäumen, Lebensmitteln und nichtalkoholischen Getränken anbieten.

Alkoholverbot in der Öffentlichkeit

  • Die Abgabe und der Konsum von alkoholhaltigen Getränken jeglicher Art ist ganztägig außerhalb von Läden, Geschäften und Tankstellen im Bereich von Wochenmärkten, Fußgängerzonen und verkehrsberuhigten Bereichen sowie auf öffentlichen Parkplätzen und Parkplätzen vor Einkaufszentren, Geschäften und Läden, auf Spiel- und Sportplätzen und in öffentlich zugänglichen Parkanlagen untersagt.

Die vollständige Allgemeinverfügungen zum Einsehen und Download unter: https://www.lkspn.de/politik/allgemeinverfuegungen.html
 


Pressestelle Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa
Seite zurück