Pressemitteilung Nr. 44/2021, 11.02.2021

Bundesministerium für Wirtschaft informiert zur Corona-Wirtschaftshilfen

In einem Ratgeber des Bundesministeriums für Wirtschaft finden antragsberechtigte Unternehmen, Steuerberater:innen, Wirtschaftsprüfer:innen, vereidigte Buchprüfer:innen und Rechtsanwält:innen Informationen zur dritten Förderphase des Bundesprogramms „Corona-Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen“ (von November 2020 bis Juni 2021). 

Die Inhalte sind:

  • Wer bekommt Corona-Überbrückungshilfe?
  • Wie viel Corona-Überbrückungshilfe wird gezahlt?
  • Wie läuft der Prozess?
  • Sonderfälle
  • Berechnung der rückwirkenden Kosten der Reisebranche 
  • Berechnung der rückwirkenden Kosten der Veranstaltungs- und Kulturbranche
  • Sonderregelung für den Einzelhandel zu Abschreibungen
  • Berechnung der rückwirkenden Kosten der Pyrotechnikbranche
 
Alle Informationen für Kultureinrichtungen, Unternehmen und Vereine sind gesammelt unter:
https://www.lkspn.de/aktuelles/coronavirus/informationen_coronavirus.html
 
Link zum Dokument: https://www.lkspn.de/media/file/corona/informationen/210209_faq_ueh3.pdf
 
Ansprechpartner für das Land Brandenburg:
 
Experten-Hotline für
•Steuerberater/ Buchprüfer/ Wirtschaftsprüfer… 030 –530 199 322
 
Zentrale Hotline für:
•Soloselbständige (Direktantrag)030 –1200 21 034
•allg. wirtschaftsbezogene Fragen 030 –12002 1031 / 1032
 
Kontakt bei Suche nach Steuerberatern:
•info@stbk-brandenburg.de(Steuerberaterkammer Brandenburg)
 
Kontaktformular unter www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de
FAQs zu Hilfen und Beihilfefragen: www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de


Pressestelle Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa
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