Pressemitteilung Nr. 89/2021, 24.03.2021

Antrag Agrarförderung 2021

Bis zum 17.Mai 2021 ist in diesem Jahr der Antrag auf Agrarförderung zu stellen, da der reguläre 15. Mai auf ein Wochenende fällt.
 
Für die Antragstellung 2021 ergeben sich keine wesentlichen Änderungen und Neuerungen. In der Hinweisbroschüre „Erläuterungen und Hinweise zum Antrag auf Agrarförderung 2021“ sind im Punkt 1 die wichtigsten Änderungen und Neuerungen aufgelistet.
 
Die Hinweisbroschüre zur Antragstellung, die Infobroschüre zu den Cross-Compliance-Regelungen 2021, die Nutzungscode Liste und weitere Informationen sind, wie immer,  als pdf-Dokumente im Web-Client (https://www.agrarantrag-bb.de/webClient_BB_P/)  abrufbar.
 
Wegen der aktuellen Lage zum Corona-Geschehen wird es auch in diesem Jahr nur eingeschränkt möglich sein, hilfestellend zur Seite zu stehen.
 
Zur der telefonischen Hilfestellung steht der Fachbereich Landwirtschaft, wie auch im vergangenen Jahr, gern zur Verfügung.  Dafür bitten die Mitarbeiter, einen Termin zu vereinbaren.
 
Sollte es dennoch nicht möglich sein, den Antrag allein zu erstellen, kann unter Berücksichtigung der bestehenden Hygieneregeln ein Termin im Haus auch vereinbart werden.
 
Termine werden nur über die folgend genannten Telefonnummern vergeben: 03562- 986- 18306 oder 03562- 986- 18315. 


Pressestelle Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa
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