Pressemitteilung Nr. 96/2021, 01.04.2021

Jagdbeschränkungen in bestimmten Restriktionsgebieten gelockert – Schwarzwildprämie mehr als verdoppelt

Außerdem hat das Verbraucherschutzministerium per Erlass die Aufwandsentschädigung für Jagdberechtigte vereinfacht und deutlich erhöht: Gab es bislang für die Entnahme und Ablieferung eines Wildschweins im Kerngebiet und in der Weißen Zone 30 Euro für unter 30 Kilogramm Lebendgewicht und 50 Euro für über 30 Kilogramm Lebendgewicht, gibt es ab dem 1. April 2021 unabhängig vom Gewicht pro Wildschwein 100 Euro.

Verbraucherschutzstaatssekretärin Anna Heyer-Stuffer, Leiterin des ASP-Krisenstabs, sagte: „Unsere Priorität ist jetzt die Entnahme der Wildschweine aus der Weißen Zone, damit sich die Seuche nicht mehr ausbreiten kann. Wir haben darum noch einmal die Aufwandsentschädigungen für die Wildschweinentnahme mehr als verdoppelt.“

Die Afrikanische Schweinepest ist eine ansteckende Allgemeinerkrankung der Schweine (Haus- und Wildschweine), die fast immer tödlich verläuft und unheilbar ist. Es gibt keine Möglichkeit, die Schweine durch eine vorbeugende Impfung zu schützen. Die Erkrankung kann direkt von Tier zu Tier oder indirekt über kontaminierte Gegenstände (Kleidung, Schuhe, Fahrzeuge) und Futter in andere Gebiete durch den Menschen übertragen werden. Für den Menschen und andere Tierarten ist die ASP nicht ansteckend oder gefährlich.

Der erste ASP-Ausbruch beim Schwarzwild ist in Brandenburg am 10. September 2020 amtlich festgestellt worden.
Mehr Informationen: https://msgiv.branden-burg.de/msgiv/de/themen/verbraucherschutz/veterinaerwesen/tierseuchen/afrikanische-schweinepest/

Quelle: Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz


Pressestelle Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa
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