Pressemitteilung Nr. 322/10, 08.12.2010

Fischereischein erwerben

Anmeldungen zum Sonderlehrgang noch bis 28. Dezember 2010 möglich

Hiermit wird durch die Untere Fischereibehörde des Landkreises Spree-Neiße bekannt gegeben, dass der Sonderlehrgang zum Erwerb des Fischereischeines nach § 17 Abs. 2 Ziffer 3 BbgFischG für Inhaber von an bestimmten Gewässern gebundenen Fischereirechten, für Mitglieder einer traditionellen Spreewaldfischergemeinschaft und für Mitglieder einer rechtsfähigen und gemeinnützigen Anglervereinigung, die von der Anglervereinigung für die Teilnahme vorgeschlagen wurden vom 28. Februar 2011 bis voraussichtlich zum 11. März 2011 in 03096 Burg (Spreewald), Byhleguhrer Straße 1 (Schullandheim Burg) durchgeführt wird. Der Lehrgang wird einschließlich am Wochenende 05./06.03.2011 (Sonnabend, Sonntag) durchgeführt.
 
Bewerber richten ihren schriftlichen Antrag auf Zulassung zum Sonderlehrgang (siee Anhang) bis zum 28. Dezember 2010 an den Landkreis Spree-Neiße, Untere Fischereibehörde, Heinrich-Heine-Straße 1, 03149 Forst (Lausitz).
 
Die entsprechenden Formulare sind bei der Unteren Fischereibehörde des Landkreises Spree-Neiße ab sofort in der Dienststelle Forst (Lausitz), Heinrich-Heine-Straße 1 und auf der Internetseite: www.landkreis-spree-neisse.de erhältlich. Dem Antrag ist der Nachweis des eigenen Fischereirechtes beziehungsweise der Mitgliedschaft in einer traditionellen Spreewaldfischergemeinschaft beizufügen. 
 
Aufgrund einer begrenzten Lehrgangskapazität können möglicherweise nicht alle Bewerber/Bewerberinnen für den Sonderlehrgang berücksichtigt werden. Die Anträge werden daher nach dem Posteingang bearbeitet und entsprechend bei der Zulassung berücksichtigt. 
 
Weitere Informationen zum Lehrgang erhalten Sie bei der Unteren Fischereibehörde des Landkreises Spree-Neiße, Heinrich-Heine-Straße 1 in 03149 Forst (Lausitz), Zimmer B.3.21 oder unter der Telefonnummer (03562) 986-18322 oder 18326.


Pressestelle Landkreis Spree-Neiße
Antrag auf Sonderlehrgang PDF Datei (233 KB)
Seite zurück