Pressemitteilung Nr. 71/11, 15.03.2011

Schwerbehindertenrecht und Arbeitgeber - Wie passt das zusammen?

Arbeitgeber die im Jahresdurchschnitt über 20 und mehr Arbeitsplätze verfügen, sind nach dem Schwerbehindertenrecht verpflichtet, auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen.
 
Bis zum 31. März 2011 müssen private und öffentliche Arbeitgeber, die diese Voraussetzung erfüllen, die Anzeige für das abgelaufene Kalenderjahr 2010 – elektronisch oder schriftlich – bei der für seinen Betriebssitz zuständigen Agentur für Arbeit einreichen. Dieser Termin kann nicht verlängert werden.
 
Anzeigepflichtige Arbeitgeber, die die Unterlagen nicht erhalten haben oder die einen zusätzlichen Bedarf haben, können den kostenfreien Bestellservice der Bundesagentur für Arbeit unter www.rehadat-elan.de nutzen.
 
Zu weiteren Fragen und Informationen rund um das Anzeigeverfahren und die Beschäftigungspflicht schwerbehinderter Arbeitnehmer in Südbrandenburg können sich Arbeitgeber an die Rufnummer (0355) 619-1202 oder (0355) 619-1208 wenden.
 
Agentur für Arbeit Cottbus


Pressestelle Landkreis Spree-Neiße
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