Pressemitteilung Nr. 297/2021, 11.11.2021

Geflügelpest: Beachtung der Maßnahmen zur Tierseucheneindämmung

Nachdem zwei Fälle der Geflügelpest in Spree-Neiße aufgetreten sind, hatte das Veterinäramt der Kreisverwaltung mit Wirkung zum 3. November 2021 eine Tierseuchenallgemeinverfügung erlassen. Die darin dargestellten Anordnungen und Maßnahmen dienen der Eindämmung der hochansteckenden Viruserkrankung bei Vögeln. Unter anderem wurden eine Schutzzone mit einem Radius von 3 Kilometern und eine Überwachungszone mit einem Radius von 10 Kilometern um den betroffenen Betrieb in Burg (Spreewald) eingerichtet.

In dieser Schutzzone liegen folgende Ortschaften im Amt Burg (Spreewald)/ Bórkowy (Błota) und der Gemeinde Kolkwitz/Gołkojce:
  • Burg (Spreewald)/Bórkowy (Błota), anteilig
  • Werben/Wjerbno, anteilig
  • Müschen/Myšyn
  • Babow/Bobow, anteilig
 In der die Schutzzone umschließenden Überwachungszone liegen die Ortschaften im Amt Burg (Spreewald)/Bórkowy (Błota)  und der Gemeinde Kolkwitz/Gołkojce:
 
  • Burg (Spreewald)/Bórkowy (Błota)
  • Briesen/Brjazyna
  • Schmogrow/Smogorjow
  • Fehrow/Prjawoz
  • Striesow/Strjažow
  • Guhrow/Góry
  • Werben/Wjerbno (Teile davon, die nicht in der Schutzzone liegen) mit den Ortsteilen Brahmow/Brama und Ruben/Rubyn
 
  • Babow/Bobow (Teile davon, die nicht in der Schutzzone liegen)
  • Eichow/Dubje
  • Dahlitz/Dalic anteilig
  • Kunersdorf/Kósobuz
  • Milkersdorf/Górnej
  • Papitz /Popojce
  • Krieschow /Kśišow, nördlich der Bahnlinie
  • Limberg/Limbark, nördlich der Bahnlinie
Eine aktuelle Kartenübersicht der gesamten Sperrzone ist unter https://www.lkspn.de/aktuelles/gefluegelpest.html einsehbar.
 
Sowohl in der Schutz- als auch in der Überwachungszone gibt es Auflagen, die es zu beachten gilt. Auch Kleinsthalter, etwa Hobbyhalter oder Züchterinnen und Züchter sollten beachten, dass die Geflügelhaltung und jede Änderung im Bestand dem Veterinäramt mitgeteilt werden muss. Geflügelhalterinnen und -halter sollten den Gesundheitszustand ihrer Tiere täglich kontrollieren und jedes in der Haltung verendete Tier dem Veterinäramt unverzüglich melden.
Zum Schutz vor einem Eintrag des Erregers durch Wildvögel ist es wichtig, dass gehaltenes Geflügel durch geschlossene Ställe oder eine Schutzvorrichtung von wild lebenden Vögeln getrennt ist.
Zusätzlich sollte auf die Installation von Schutzmaßnahmen (z. B. Schutzbekleidung, Desinfektionsmöglichkeiten usw.) sowie auf das Fernhalten von Insekten und Nagetieren großen Wert gelegt werden.

Damit es zu keiner Übertragung der Geflügelpest bei Ausstellungen und Geflügelschauen kommt, sind diese Veranstaltungen bis auf weiteres untersagt.

Die stellvertretende Amtstierärztin Kathrin Thiele: „Wir wissen, dass sich Ausstellungen bei Züchterinnen und Züchtern von Rassegeflügel in der Region großer Beliebtheit erfreuen. Allerdings haben wir es bei der aktuell grassierenden Geflügelpest mit einem hoch ansteckenden Erreger zu tun, der sogar zunächst unbemerkt verbreitet werden kann, da beispielsweise Enten lange Zeit klinisch unauffällig bleiben“, erklärt die Veterinärmedizinerin die Hintergründe. „Aus diesem Grund sollte auf Schauen und Ausstellungen in diesem Jahr zum Schutz der wertvollen Rassevögel verzichtet werden“, so Kathrin Thiele weiter.
 
Allgemeine Informationen zur Geflügelpest finden Sie auf den Seiten des FLI: https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/aviaere-influenza-ai-gefluegelpest/
Aktuelle Informationen zur Geflügelpest in Spree-Neiße sind unter www.lkspn.de nachlesbar.


Pressestelle Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa
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