Pressemitteilung Nr. 15/2022, 20.01.2022

Gültigkeit der Genesenenbestätigungen angepasst

Genesenenstatus ist auf drei Monate begrenzt

Das Gesundheitsamt des Landkreises Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa informiert die Bürgerinnen und Bürger im Kreisgebiet über eine Aktualisierung hinsichtlich der Gültigkeitsdauer der nach einer überstandenen Covid-19-Infektion ausgestellten Genesenenbestätigung. Anders als bisher besteht der Genesenenstatus nach einer Corona-Erkrankung nicht mehr für sechs Monate, sondern für lediglich drei Monate. Nach diesem Zeitraum gelten Betroffene nicht mehr als Genesene.
Alte Genesenenbestätigungen, die einen Zeitraum von einem halben Jahr Gültigkeit bescheinigen, müssen vom Gesundheitsamt nicht zurückgenommen werden. Sie verlieren automatisch ihre Gültigkeit. 
 
Zudem sind mit der Veröffentlichung neuer Richtlinien für den Genesenennachweis durch das Robert-Koch-Institut (RKI) ab dem 15. Januar 2022 neue Vorgaben zu beachten. Unter anderem muss das Datum der Abnahme des positiven Tests mindestens 28 Tage zurückliegen und darf nicht länger als 90 Tage betragen.
 
Bei Fragen stehen die Mitarbeitenden des Gesundheitsamtes unter dem Corona Bürgertelefon (03562 697540) oder per E-Mail unter corona-hotline@lkspn.de bzw. koordination.corona@lkspn.de zur Verfügung.


Pressestelle Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa
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