Pressemitteilung Nr. 16/2024, 19.01.2024

Weiterer Fall von Geflügelpest – Hühnerbestand in der Stadt Cottbus/Chóśebuz betroffen

In einer Kleinsthaltung in der Stadt Cottbus/Chóśebuz ist der Geflügelpesterreger H5N1 (Vogelgrippe/Geflügelpest) nachgewiesen worden. Es ist der dritte Fall von Geflügelpest bei gehaltenen Vögeln im Land Brandenburg innerhalb weniger Wochen.

In der Hobbyhaltung waren erhöhte Verluste aufgetreten. Das Aviäre Influenzavirus vom Subtyp H5N1 wurde vom Landeslabor Berlin Brandenburg nachgewiesen und vom nationalen Referenzlabor, dem Friedrich-Loeffler-Institut, heute bestätigt.

Das Veterinäramt des Landkreises Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa wird die erforderlichen Maßnahmen anordnen. Dazu gehören die Einrichtung einer Schutzzone im Radius von mindestens drei Kilometern und einer Überwachungszone im Radius von mindestens zehn Kilometern um den Ausbruchsbestand. Die genauen Grenzen der genannten Restriktionsgebiete werden durch das zuständige Veterinäramt festgelegt. Die betroffenen Geflügelhalter werden über die erforderlichen Maßnahmen, wie die Aufstallung von Geflügel in der Schutz- und Überwachungszone, durch eine Tierseuchenallgemeinverfügung des Landkreises Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa informiert.

Das Verbraucherschutzministerium appelliert eindringlich an die Geflügelhalter, alle Biosicherheitsmaßnahmen strikt einzuhalten. Die Gefahr eines Eintrages des Geflügelpesterregers in Geflügelhaltungen wird durch das Friedrich-Loeffler-Institut weiterhin als hoch eingeschätzt.


Pressestelle Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa
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