Pressemitteilung Nr. 19/2024, 23.01.2024

Neue Tierseuchenallgemeinverfügung aufgrund eines Ausbruchs der Geflügelpest

Der Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa erlässt mit Wirkung zum 24. Januar 2024 eine neue Tierseuchenallgemeinverfügung mit Einrichtung einer Sperrzone.
Diese Sperrzone umfasst eine „Schutzzone“ mit einem Mindestradius von drei Kilometern um den betroffenen Betrieb sowie eine „Überwachungszone“ mit einem Mindestradius von zehn Kilometern um den betroffenen Betrieb. Die Überwachungszone grenzt dabei die Schutzzone nach außen hin ab.

Nachdem in einer Geflügelhaltung in Cottbus/Chóśebuz im Stadtteil Ströbitz/Strobice in kurzer Zeit mehrere Hühner verendeten, wurden amtliche Proben des betroffenen Geflügelbestandes genommen und zur Untersuchung in das Landeslabor Berlin Brandenburg eingesandt. Im Labor wurde das Virus der Geflügelpest nachgewiesen.

Dass es sich um den Erreger der hochpathogenen aviären Influenza (HPAI, Geflügelpest) vom Stamm H5N1 handelt, wurde am 19. Januar 2024 durch das nationale Referenzlabor (das Friedrich-Löffler-Institut) bestätigt. Infolgedessen wurde der Ausbruch der Geflügelpest amtlich festgestellt.

Die Tierseuchenallgemeinverfügung sowie die dazugehörige Karte mit der Darstellung der Sperrzone ist auf der Internetseite des Landkreises unter www.lkspn.de sowie im Amtsblatt 02/2024 zu finden.


Pressestelle Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa
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